Jagdscheinverlängerung für Jägerinnen und Jäger mit Wohnsitz im Alb-Donau-Kreis

Hier ist ein Foto von einem Jagdschein zu sehen.

Ab Montag, den 26. Februar 2024, können bei der unteren Jagdbehörde des Landratsamts Alb-Donau-Kreis wieder Jagdscheine verlängert werden.

Wir bitten darum, vor diesem Termin keine Anträge einzureichen, da eine abschließende Bearbeitung erst möglich ist, wenn die Ergebnisse der für die Wiedererteilung von Jagderlaubnissen vorgeschriebenen, zentralen Abfragen vorliegen. Eine persönliche Abgabe der Antragsunterlagen ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamts Alb-Donau-Kreis, Schillerstraße 30, 89077 Ulm, möglich:

Montag bis Freitag            8:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag                        8:00 bis 17:30 Uhr

Gerne können Sie auch zu den allgemeinen Öffnungszeiten einen persönlichen Termin vereinbaren. Hierzu wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0731/185-1646 oder via E-Mail unter jagd@alb-donau-kreis.de.

Die persönliche Abgabe der Antragsunterlagen bei der Außenstelle Ehingen, Hauptstraße 41, 89584 Ehingen, ist zu folgenden Zeiten möglich:

Dienstag                              9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag                         15:00 bis 17:30 Uhr

Weiterhin können die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen auch per Post an eine der folgenden Adressen geschickt oder dort eingeworfen werden:

Landratsamt Alb-Donau-Kreis Untere Waffen- und Jagdbehörde Schillerstraße 30 89077 Ulm

oder

Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Außenstelle Ehingen
Untere Jagdbehörde
Hauptstraße 41
89584 Ehingen

Das entsprechende Antragsformular gibt es auf der Internetseite des Landratsamts (www.alb-donau-kreis.de) unter Dienstleistungen, Service / ADK Formulare A-Z / Jagd / Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines.