Testen
Wo können Sie sich auf das Coronavirus testen lassen?
Schnelltests sind ein Schlüsselelement in der Eindämmung der Corona-Pandemie. Deshalb können sich Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal pro Woche kostenlos einem Antigen-Schnelltest unterziehen.
Die nachstehende Karte zeigt die dem Gesundheitsamt bekannten Teststationen im Alb-Donau-Kreis und im Stadtkreis Ulm.
Die Karte wird laufend auf der Grundlage der Informationen von Kommunen, Apotheken und anderen Anbietern aktualisiert. Auskünfte zu Öffnungszeiten, Terminvergabe und Ablauf erhalten Sie entweder durch die verlinkten Webseiten oder direkt über die Anbieter der Testungen.
WICHTIG: Das Angebot der Bürgertestung gilt nur für symptomlose Personen. Sollten Sie Symptome einer Corona-Erkrankung aufweisen, wenden Sie sich bitte direkt an ihren Hausarzt!
Wer kann sich wo wie oft testen lassen?
Bürger/innen mit Wohnsitz oder aktuellem Aufenthalt in Deutschland
Wie oft? Mindestens 1x pro Woche (im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten)
Wo? Anbieten können den Bürgertest: Haus- und Fachärzte, Zahnärzte, medizinische Labore, Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen, weitere Anbieter (zum Beispiel, soweit vorhanden, Testzentren der Städte/Gemeinden)
Welcher Test? Antigen-Schnelltest
Rechtliche Grundlage? Coronavirus-Testverordnung des Bundes
Personal in Schulen und Kindertagesstätten
Wie oft? Tägliche Testpflicht, für nicht-quarantänebefreite Personen, in Präsenz
Wo? Teststrukturen in der Schule
Welcher Test? Antigen-Schnelltest
Rechtliche Grundlage? Teststrategie des Landes BW
Schülerinnen und Schüler
Wie oft? Testpflicht, in der Regel 2x pro Woche (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test), in Präsenz (ausgenommen: quarantänebefreite Schülerinnen und Schüler)
Wo? Teststrukturen in der Schule
Welcher Test? Antigen-Schnelltest oder PCR-Test
Rechtliche Grundlage? Teststrategie des Landes BW
Enge Kontaktpersonen
Für Kontaktpersonen besteht weiterhin 14 bzw. 21 Tage nach Kontakt ein Anspruch auf Testung (PCR oder Antigen-Schnelltest) nach der Coronavirus-Testverordnung. Diese Testung erfolgt beim Hausarzt unter Verweis auf die Eigenschaft als Kontaktperson.
Kontaktpersonen bei Ausbrüchen innerhalb sensibler Einrichtungen
Wie oft? Beauftragung durch das Gesundheitsamt bei Bedarf
Wo? Reihentestung durch niedergelassene Ärzte der Kassenärztlichen Vereinigung
Welcher Test? PCR- oder Antigen-Schnelltest
Rechtliche Grundlage? Coronavirus-Testverordnung des Bundes
Hinweise für Anbieter der Bürgertestung
- Seit dem 12. Juni 2021 sind keine neuen Anmeldungen von Testzentren für Bürgertestungen über die entsprechende Allgemeinverfügung des Landes Baden-Württemberg mehr möglich. Das Land hat diese am 10. Juni aufgehoben.
- Sollen Leistungserbringer weiterhin beauftragt werden, muss dies mittels Einzelverfügung geschehen.
- Für die Beauftragungen muss ein Antrag beim zuständigen Gesundheitsamt gestellt werden und nachweisbarer Bedarf bestehen.
- Personen, die die Bürgertestung anbieten möchten, können sich unter folgender E-Mail-Adresse melden: gesundheitsamt@alb-donau-kreis.de.