Sprachliche und sonstige Unterstützung für Menschen aus der Ukraine

Dolmetscherpool im Alb-Donau-Kreis

In 2017 wurde der Internationale Dolmetscherpool Alb-Donau-Kreis geschaffen, um Menschen bei Beratungs- und Dienstleistungsangeboten sprachlich begleiten zu können.
 
Behörden und soziale Institutionen können sich bei unserer Integrationsbeauftragten Kira Reich registrieren lassen, um dann die Hilfe ehrenamtlicher Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Beratungsgespräche in Anspruch nehmen zu können.
 
Für Beratungen im medizinischen und rechtlichen Bereich sowie bei schriftlichen Übersetzung, ist die Vermittlung ehrenamtlicher Dolmetscherinnen und Dolmetscher nicht möglich.
 
Bei Unterstützungsbedarf durch eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher steht Ihnen die Integrationsbeauftrage des Landkreises, Kira Reich (E-Mail kira.reich@alb-donau-kreis.de), gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Internationalen Dolmetscherpool Alb-Donau-Kreis (IDA) finden Sie in diesem Flyer (PDF | 194,8 KB)

Wie kann ich die deutsche Sprache lernen?

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die in Deutschland einen vorübergehenden Schutz gemäß § 24 des Aufenthaltsgesetzes erhalten, können einen Integrationskurs besuchen. Diese Kurse bestehen aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Im Sprachkurs lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die deutsche Sprache, während im Orientierungskurs Themen wie die deutsche Geschichte, Kultur und wichtige Werte vermittelt werden.
 
Berufssprachkurse (BSK) bauen auf den Integrationskursen auf und bereiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die Arbeitswelt in Deutschland vor. Neben Basiskursen gibt es hier auch Kurse mit unterschiedlichen Ziel-Sprachniveaus.
 
Um an einem Integrationskurs oder Berufssprachkurs teilnehmen zu können, müssen Interessierte einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
 
Auf der Internetseite des BAMF sowie hier finden Sie weitere Informationen, hier können Sie passende Kurse für Ihre Region heraussuchen.
 
Bei weiteren Fragen zu den Sprachkursen steht Ihnen die Migrationsbeauftragte des Alb-Donau-Kreises, Frau Reich (E-Mail: kira.reich@alb-donau-kreis.de), ebenfalls gerne zur Verfügung.

Wer kann mich auf meinem Weg begleiten?

Sollten Sie bei den unterschiedlichen Strukturen eine Unterstützung benötigen, dann können Sie sich gerne an die Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager in Ihrer Kommune vor Ort (PDF | 474,2 KB) wenden. Die Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager begleiten und unterstützen Sie in sämtlichen Fragen.

Wie bekomme ich bei Schwangerschaft eine Unterstützung?

Schwangere und werdende Eltern können sich bei Fragen an den Bereich Frühe Hilfen des Landratsamts Alb-Donau-Kreis wenden:

Der Bereich Frühe Hilfen des Landratsamts Alb-Donau-Kreis ist telefonisch erreichbar unter 0731 185-4397.

Wo gibt es weitere Unterstützung und Informationen zu den Themen Flucht und Migration?

  • Sie finden zur Thematik „Migration“ und „Integration“ auf den Homepages der Caritas Ulm/Alb-Donau und der Diakonie Ulm weitere Informationen.
  • Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat eine kostenlose Telefonberatung eingerichtet, die bei allen Sorgen, Problemen und Themen in ukrainischer und russischer Sprache vertraulich beraten. Die Telefonberatung ist montags bis freitags zwischen 14 und 17 Uhr unter der Telefonnummer 0800-500 225 0 zu erreichen.
  • Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg hat eine Telefon-Hotline für Flüchtende aus der Ukraine eingerichtet. Hier erhalten Sie unbürokratische Unterstützung, auch auf Russisch und Ukrainisch, unter der Rufnummer 0800-70 22 500.