Dienstleistungen A-Z

Frauen

In diesem Kapitel erhalten Sie Informationen darüber,

  • wo Frauen, die Opfer von Menschenhandel, Zwangsprostitution oder Genitalverstümmelung geworden sind oder befürchten, Opfer zu werden, Hilfe und Unterstützung erhalten und
  • wie Sie sich davor schützen können.

Hinweis: Sind Sie akuten Angriffen oder einer Bedrohung ausgesetzt, rufen Sie schnellst möglich die Polizei. Sie erreichen sie unter der Notrufnummer 110.

Freigabevermerk

Stand: 07.07.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Hinweis zur Bedienung

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.

Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.