Dienstleistungen A-Z

Menschenhandel

Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung

Von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Zwangsprostitution sind in erster Linie Frauen und Mädchen betroffen. Ihnen werden zumeist Versprechungen gemacht, um sie aus ärmeren Ländern nach Deutschland zu locken und sie hier zur Prostitution zu zwingen. Oftmals werden Frauen auch ihre Reisepässe unter dem Vorwand, ein Visum beantragen zu müssen, abgenommen.

Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung

Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung liegt unter anderem vor, wenn eine Person mit dem Ziel beschäftigt wird, sie im Rahmen einer Beschäftigung auszubeuten. Die Arbeitsbedingungen sind dabei häufig sehr schlecht. Die Ausgebeuteten werden, wenn überhaupt, zu gering bezahlt; unter Umständen kann es bis zur Gewaltanwendung kommen.

Hinweis: Sollten Sie Zeuge von Menschenhandel werden oder selbst betroffen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an die Polizei.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg und das Sozialministerium Baden-Württemberg haben ihn am 14.08.2023 freigegeben.

Hinweis zur Bedienung

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.

Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.