Vaterschaftsfeststellung

Sie benötigen Unterstützung und Beratung bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder um für Ihr Kind Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Wir können Sie dabei unterstützen. Einen Antrag kann der allein sorgeberechtigte Elternteil stellen oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet.

Welche Unterlagen Sie benötigen klären wir bei der telefonischen Terminabsprache.

Bitte wenden Sie sich an: