Heimaufsicht

Für Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen sowie für ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) im Alb-Donau-Kreis ist das Landratsamt als Heimaufsichtsbehörde zuständig.

Diese Einrichtungen werden von der Heimaufsichtsbehörde durch wiederkehrende (Regelprüfungen) oder anlassbezogene Qualitätsprüfungen überwacht. Dabei werden die personelle Ausstattung, die baulichen Gegebenheiten, die hygienischen Verhältnisse sowie die Qualität der Betreuung und Pflege überprüft.

Die Heimaufsicht unterstützt die Einrichtungen und Wohngemeinschaften in der Qualitätssicherung der Pflege und Betreuung. Darüber hinaus trägt sie durch Beratung dazu bei, die Selbständigkeit und die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu erhalten und zu verbessern.

Gerne können Sie sich mit Fragen an die Heimaufsicht wenden.