Bildung und Teilhabe

Wer bekommt diese Leistung?

Schülerinnen, Schüler und KiTa-Kinder, die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen und jünger als 25 Jahre sind:

  • Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld/Sozialgeld)
  • Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen. 

Im Bildungs- und Teilhabepaket sind folgende Leistungen enthalten:

  • Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten: Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.
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  • Lernförderung: Hier geht es vor allem um Kostenübernahme für Nachhilfestunden.
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  • Gemeinschaftliches Mittagessen: Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können die tatsächlichen Aufwendungen übernommen werden.
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  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren erhalten maximal 15 € monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.
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  • Schülerbeförderung: Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten die Kosten für die Schülerbeförderung erstattet, wenn diese Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. 
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  • Schulbedarf: Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung
    vor Beginn des 1. Schulhalbjahres 130 Euro  und
    vor Beginn des 2. Schulhalbjahres   65 Euro.
    Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.
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Wie werden die Leistungen erbracht?

Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung, nicht als Geldleistung erbracht. Sie werden direkt mit dem jeweiligen Leistungsanbieter (z.B. der Musikschule oder dem Sportverein) abgerechnet. Für die Leistungen für Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.

Wo können Sie Anträge stellen und sich informieren?

  • Kunden, die Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) beziehen, wenden sich bitte an das Jobcenter Alb-Donau.
  • Leistungsbezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und SGB XII stellen Ihre Anträge bitte beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Jugend und Soziales, Schillerstraße 30, 89077 Ulm
1. Ansprechpartner für Leistungsbezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag Ansprechpartner (PDF | 107,6 KB)
2. Ansprechpartner für Bezieher von Asylbewerberleistungen Ansprechpartner (PDF | 24,9 KB)

Formulare: