Dienstleistungen A-Z

Was wird gewählt

Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt.

Die reguläre Wahlperiode beträgt vier Jahre.

Wenn der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin den Bundestag auflöst, finden - wie im Fall der Bundestagswahl vom 18. September 2005 - vorgezogene Wahlen statt.

Vorzeitige Neuwahlen finden statt, wenn der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin einen Vertrauensantrag an die Mitglieder des Bundestages stellt.
Wird dem Vertrauensantrag nicht mehrheitlich zugestimmt, kann der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin auf Vorschlag des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin den Bundestag auflösen.

Am 26. September 2021 wurden 736 Abgeordnete gewählt.

Die nächste reguläre Bundestagswahl findet 2025 statt.

Informationen zum Thema "Abgeordnete" und über die Sitzverteilung im 20. Deutschen Bundestag finden Sie auf den Internetseiten des Bundestages.

Hinweis: Der Bundestag hat seinen Sitz in Berlin. Er tagt im Reichstagsgebäude.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Stand: 29.08.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Hinweis zur Bedienung

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.

Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.