Dienstleistungen A-Z

Unwetter-Soforthilfen

Das Land Baden-Württemberg zahlt aktuell keine Unwetter-Soforthilfen aus.

Wenn Sie nach einem Unwetter oder einem anderen schweren Naturereignis Unwetter-Soforthilfen beantragen können, dann werden Sie an dieser Stelle aktuelle Informationen finden.

Freigabevermerk

Stand: 14.08.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Hinweis zur Bedienung

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.

Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.