Dienstleistungen A-Z

Stipendien und Begabtenförderung

Die Förderung begabter Studierender sowie Doktorandinnen und Doktoranden hat in Deutschland einen hohen gesellschafts- und bildungspolitischen Stellenwert.

Der Bund, das Land Baden-Württemberg, Hochschulen, verschiedene Firmen, Stiftungen, Vereine oder sonstige Institutionen bieten begabten Studierenden sowie Doktorandinnen und Doktoranden finanzielle Hilfe in Form von Stipendien an. Diese sind in der Regel nach Abschluss des Studiums oder der Promotion nicht zurückzuzahlen, können aber an verschiedene Verpflichtungen gebunden sein (z.B. Praktikum oder Diplomarbeit im Betrieb).

Hinweise zur Landesgraduiertenförderungen erhalten Sie bei den promotionsberechtigen Hochschulen in Baden-Württemberg.

Der Bund und private Förderer unterstützen engagierte und talentierte Studierende mit dem Deutschlandstipendium. In Baden-Württemberg nehmen derzeit rd. 60 Hochschulen an dem Programm teil.

Konkrete Informationen über die Voraussetzungen, das Vergabeverfahren und Fristen zur Beantragung von Fördergeldern und Stipendien erhalten Sie bei den Stipendiengebern.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

03.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

Hinweis zur Bedienung

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.

Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.