Dienstleistungen A-Z

Schifffahrt und Häfen

Für den Güterverkehr in Baden-Württemberg ist die Binnenschifffahrt von erheblicher Bedeutung.
Ihr Anteil am Gesamtaufkommen im Güterverkehr lag im Jahr 2019 bei rund 7 Prozent.
Die Gewässer werden außerdem für zahlreiche Freizeitaktivitäten genutzt.
Besondere Bedeutung für Seglerinnen und Segler sowie Motorbootfahrerinnen und Motorbootfahrer hat der Bodensee.

Auf den Wasserstraßen ist die Schifffahrt im Rahmen der geltenden Vorschriften zulässig.

Wasserstraßen sind die

  • Bundeswasserstraßen mit einer Gesamtlänge von rund 530 km (Rhein von Basel bis Mannheim, Neckar und Main) und die
  • Landeswasserstraßen (Rhein zwischen Neuhausen am Rheinfall bis Basel, zahlreiche Nebengewässer des Rheins, die obere Donau bei Ulm sowie der Bodensee mit dem Rhein bis Schaffhausen).

Die Häfen sind wichtige Standorte für die Industrie und den Güterumschlag.
Im länderbezogenen Vergleich der Binnenhäfen stehen die Binnenhäfen in Baden-Württemberg beim Güterumschlag bundesweit auf Platz 2.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Stand: 10.10.2022

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Hinweis zur Bedienung

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.

Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.