Dienstleistungen A-Z

Der BW-Tarif

Mit dem BW-Tarif können Sie auch bei Fahrten über die Verbundgrenzen hinweg mit einem Ticket von jeder ÖPNV-Haltestelle zu jeder anderen im Land fahren.

Beispiel: Wenn Sie mit der Bahn von Stuttgart nach Tübingen fahren möchten, können Sie ohne ein weiteres Ticket mit dem ÖPNV innerhalb Stuttgarts zum Hauptbahnhof und in Tübingen zum Beispiel zu den Kliniken fahren.

Erhältlich ist der BW-Tarif als E-Ticket und an allen Verkaufsschaltern oder Fahrscheinautomaten der Eisenbahnverkehrsunternehmen im Land sowie in einzelnen Regiobuslinien.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

19.04.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Hinweis zur Bedienung

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.

Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.