Dienstleistungen A-Z

Abitur

Das Abitur können Sie folgendermaßen erreichen:

  • Bestehen der Abiturprüfung an Gymnasien in Normalform, in sechs-, siebenjähriger Aufbauform oder in dreijähriger Aufbauform
  • Bestehen der Abiturprüfung an beruflichen Gymnasien in dreijähriger Aufbauform oder in sechsjähriger Aufbauform
  • Bestehen der Abiturprüfung an einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe (erstmalig im Jahr 2021)
  • zweiter Bildungsweg:
    • Abendgymnasium
    • Kolleg
    • Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule oder Berufsoberschule für Sozialwesen
  • Bestehen der Abiturprüfung als Schulfremdenprüfung

Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an den Hochschulen in Deutschland sowie zum Studium an der Dualen Hochschule.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 05.07.2023 freigegeben.

Hinweis zur Bedienung

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.

Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.