Neues Wasserschutzgebiet „Donautal“ in Ehingen

Das Bild zeigt das Schild "Wasserschutzgebiet"

Am 16. Februar 2026 ist das neu abgegrenzte Wasserschutzgebiet „Donautal“ in Ehingen in Kraft getreten. Es umfasst die gesamte Kernstadt und schließt im Norden, Osten und Westen an bestehende Wasserschutzgebiete an.

Für Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende gelten damit aktualisierte Regelungen, insbesondere zum Bau von Erdwärmesonden, zum Betrieb von Heizöltankanlagen und sonstigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Hintergrund und Zweck des Schutzgebiets

Die Stadt Ehingen deckt ihren Bedarf an Trinkwasser aus Grundwasser, das unter anderem über den Horizontalfilterbrunnen „Donautal“ im Donautal gewonnen wird. Zum Schutz dieser wichtigen Wasserfassung wurde bereits 1973 ein Wasserschutzgebiet per Rechtsverordnung festgesetzt. Die damalige Abgrenzung entsprach jedoch nicht mehr den aktuellen Richtlinien in Baden-Württemberg. Daher hat das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) ein hydrogeologisches Gutachten erstellt, das die Grundlage für die Neuabgrenzung bildet.
 
Das frühere Schutzgebiet von 1973 wurde aufgehoben und durch ein neues, fachlich aktualisiertes Wasserschutzgebiet ersetzt. Ziel ist es, die öffentliche Trinkwasserversorgung langfristig zu sichern und vor schädlichen Einflüssen zu schützen.

Lage des Wasserschutzgebiets

Die genauen Grenzen sind digital einsehbar. Im Daten- und Kartendienst der LUBW (udo.lubw.baden-wuerttemberg.de) können sie unter dem Thema „Wasser > Grundwasser und Wasserschutzgebiete“ abgerufen werden. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Betriebe können so prüfen, ob ihre Flächen im Schutzgebiet liegen und welcher Schutzzone sie zugeordnet sind.

Regelungen zu Erdwärmesonden

Mit der neuen Verordnung wurden die Vorgaben für Erdwärmesonden angepasst:
In der Schutzzone IIIA sind Erdwärmesonden nicht zulässig. In der Schutzzone IIIB können sie im Einzelfall, soweit die Voraussetzungen vorliegen, durch die untere Wasserbehörde zugelassen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Eingriffe in den Untergrund das Grundwasser nicht gefährden.

Anforderungen an Heizöltankanlagen

Für Betreiber von Heizöltankanlagen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 Litern gelten ebenfalls neue Vorgaben: In der Zone IIIA müssen diese Anlagen nun alle fünf Jahre durch einen anerkannten Sachverständigen geprüft werden. Für unterirdische Heizöltanks in der Zone IIIA gilt ein verkürztes Prüfintervall von 2,5 Jahre.
 
Die Betreiber sind verpflichtet, die Prüfungen eigenverantwortlich und fristgerecht zu veranlassen. Geeignete Sachverständige sind unter anderem TÜV, DEKRA, TOS, TPD, Perakus, GTÜ sowie weitere anerkannte Stellen.
 
Die Wartung, Reinigung oder Reparatur von Anlagen über 1.000 Liter dürfen ausschließlich durch zertifizierte Fachbetriebe nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) durchgeführt werden.
 
Die regelmäßige Prüfung der Anlagen ist ein zentraler Baustein des Gewässerschutzes. Bei Verstößen drohen erhebliche Konsequenzen: Sie gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Zudem kann bei fehlender oder ungültiger Prüfbescheinigung der Versicherungsschutz entfallen. Viele Heizöllieferanten befüllen Tanks außerdem nur bei vorhandener gültiger Prüfplakette. Andernfalls kann eine Befüllung verweigert werden.
 
Der Schutz von Grund- und Trinkwasser liegt im Interesse aller. Das seit 16. Februar 2026 geltende Wasserschutzgebiet „Donautal“ trägt dazu bei, die Wasserressourcen in Ehingen nachhaltig und zuverlässig zu sichern. Gleichzeitig schaffen die Regelungen Planungssicherheit für Bevölkerung und Betriebe.
 
Die neue Wasserschutzgebietsverordnung ist auf der Homepage des Landratsamtes unter Bekanntmachungen eingestellt.
 
Für Fragen zum Wasserschutzgebiet „Donautal“ steht das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz im Landratsamt Alb-Donau-Kreis zur Verfügung:
 
E-Mail: umwelt-arbeitsschutz@alb-donau-kreis.de
Tel.: 0731 185 -1115