Europäischer Sozialfonds Plus: Regionale Arbeitsmarktstrategie

Europäischer Sozialfonds Plus: Förderanträge für 2027 jetzt stellen

Weiterbildungseinrichtungen, freie Träger der Wohlfahrtspflege sowie Vereine mit sozialem Engagement können vom 1. April bis zum 1. Juni 2026 Förderanträge für Projekte im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) einreichen. Der Europäische Sozialfonds Plus ist das wichtigste Förderinstrument der Europäischen Union auf dem Gebiet der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. Für Projekte im Alb-Donau-Kreis stehen im Förderjahr 2027 insgesamt 165.000 Euro zur Verfügung.
 
Im kommenden Förderjahr liegt der Schwerpunkt im Alb-Donau-Kreis auf Projekten für Jugendliche, die von Schulversagen bedroht sind oder bei denen ein Schulabbruch droht. Im Mittelpunkt steht damit die gezielte Prävention von Schulabsentismus. Ziel ist es, durch frühzeitige und passgenaue Unterstützungsangebote die schulische Stabilität junger Menschen zu stärken, Fehlzeiten nachhaltig zu reduzieren, Schulabbrüche zu vermeiden und ihre Chancen auf eine erfolgreiche Ausbildung deutlich zu verbessern. Besonders gefragt sind niedrigschwellige und lebensweltorientierte Ansätze, die eine enge Begleitung der Jugendlichen ermöglichen und individuell auf Problemlagen eingehen.

Sollten nach Berücksichtigung dieses Förderschwerpunkts noch ESF Plus-Mittel zur Verfügung stehen, können darüber hinaus Projekte gefördert werden, die die Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen verbessern, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Zielgruppen können hier beispielsweise Erziehende, ältere Leistungsberechtigte, Menschen mit Behinderungen, Personen mit Migrationshintergrund sowie Zugewanderte aus EU-Mitgliedsstaaten, Drittstaaten, Geflüchtete und Asylsuchende sein.
 
Grundlage der Förderung ist die „Regionale Arbeitsmarktstrategie im Alb-Donau-Kreis für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds Plus“. Alle Projektanträge müssen sich ausdrücklich auf die Inhalte dieser Strategie sowie auf die jeweilige Ausschreibung beziehen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf klar definierten, realistisch erreichbaren Projektzielen sowie auf aussagekräftigen Indikatoren zur Messung der Wirkung. Zudem kommt der niederschwelligen Sprachförderung außerhalb formaler Kurse eine zentrale Bedeutung zu.

Anträge und Informationen

Die Antragstellung erfolgt vom 1. April bis zum 1. Juni 2026 ausschließlich über das elektronische Antragsportal (ELAN-Portal). Weitere Informationen zur regionalen Förderung sind unter www.esf-bw.de abrufbar.

Projektträger aus dem Alb-Donau-Kreis können sich darüber hinaus beim Dezernat Jugend und Soziales im Landratsamt unter der Rufnummer 0731/185-4746 informieren.

Aktuelle regionale ESF Plus-Projekte:

Hier ist ein Hinweis zu lesen, von wem die Projekte kofinanziert sind.