Organisation der Abfallwirtschaft

Ab 1. Januar 2023

Abfallwirtschaft Alb-Donau-Kreis

Am 1. Januar 2023 geht die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung von den Städten und Gemeinden an den Landkreis über. Dadurch wird ein einheitliches Leistungsangebot für alle Haushalte im Alb-Donau-Kreis geschaffen.

Für die Organisation der Abfallwirtschaft gründet der Alb-Donau-Kreis einen Eigenbetrieb. Zentrale Informations- und Auskunftstelle wird das Kundencenter, das schon jetzt unter 0731/185-3333 erreichbar ist. Ebenfalls bereits online ist die zentrale Webseite www.aw-adk.de, die künftig alle Bürgerinnen und Bürger über die Abfallwirtschaft im Landkreis informiert – von Abfuhrterminen und -gebühren, über Entsorgungsstationen und Serviceangeboten bis hin zu Tipps, wie Abfälle vermieden werden können.

Bis 31. Dezember 2022

Abfälle sammeln: Gemeinden - Abfälle beseitigen: Landkreis

Der Alb-Donau-Kreis ist nach den Abfallgesetzen als so genannter öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Abfallwirtschaft verantwortlich. Er ist Träger von fünf Erdaushub- und Bauschuttdeponien, drei Kompostieranlagen und der Deponie "Litzholz" in Ehingen-Sontheim, auf der thermisch nicht verwertbare Abfälle gelagert werden. Sie dient auch als Ausfalldeponie, wenn das Müllheizkraftwerk Ulm nicht (oder nicht voll) betriebsbereit sein sollte. 

Hausmüll, Sperrmüll und hausmüllähnlicher Gewerbemüll aus dem Landkreis wird im Müllheizkraftwerk Ulm-Donautal verbrannt. Durch den Verbrennungsprozess entstehen Strom und Fernwärme. Der Alb-Donau-Kreis ist einer von fünf Stadt- und Landkreisen, die dem Zweckverband Thermische Abfallverwertung Donautal (TAD; Internet www.zv-tad.de) angehören. Der TAD betreibt das Müllheizkraftwerk. 

Das Einsammeln von Abfällen, auch die Erfassung der Verwertungsabfälle, wurde per Vertrag den Gemeinden übertragen. Deren Partner sind private Abfuhrunternehmen. 

Die Problemstoffabfuhr organisiert der Landkreis mit einem privaten Spezialunternehmen. 


Gebühren 

Die Einwohner des Alb-Donau-Kreises erhalten ihre Abfall-Gebührenbescheide direkt von der Gemeinde. Überwiegend sind mengenbezogene Tarife eingeführt, allerdings in verschiedener Ausprägung. 

Die Gebühr, die der Landkreis gegenüber den Gemeinden für Abfälle aus der kommunalen Müllabfuhr erhebt, setzt sich zu 2/3 aus der angelieferten Müllmenge und zu 1/3 aus der Einwohnerzahl der Gemeinde zusammen. Berechnet werden ab 01.01.2020 165,00 Euro je Tonne Müll. Hinzu kommen 9,40 Euro je Einwohner. 

Der Alb-Donau-Kreis beteiligt sich an den Kosten des Müllheizkraftwerks - in Form einer Umlagezahlung an den Zweckverband TAD.
Näheres dazu erfahren Sie unter www.zv-tad.de


Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

Der Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Abfallwirtschaft, ist am 12. März 2019 als Mitglied in den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) aufgenommen worden.

Der VKU ist der Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft in Deutschland.

Er vertritt die kommunalwirtschaftlichen Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser sowie Abfallwirtschaft und Stadtreinigung.