Was darf in den gelben Sack?

Nur Verkaufsverpackungen
aus Kunststoff, Verbundstoffen, Metallen
zum Beispiel:
Metalle
Aluschalen, Aludeckel, Alufolien
Dosen
Konservendosen, Verschlüsse aus Metallen (Kronkorken, Deckel)
Spraydosen (vollständig entleert)
Folien
Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolien
Kunststoffflaschen
Von Spül-, Wasch-, Körperpflegemitteln
Becher
Joghurtbecher
Margarinebecher
Milchproduktebecher
Verbundstoffe: Papier-, Kunststoff- und Aluminiumverbunde
Milch- und Getränkekartons
beschichtete Faltschachteln für Tiefkühlkost, Eis, Mohrenköpfe
Beutel für Suppen, Soßen
Kombidosen für Getränke, Kaffee, Soßen, Gewürze
Einwickelpapier für Süßigkeiten, Speisefette
Geschäumte Verpackungen
Styropor
Obst- und Gemüsebehältnisse
andere geschäumte Verpackungen
NICHT IN DEN GELBEN SACK GEHÖREN
Altpapier, Verkaufsverpackungen aus Pappe, Kartons
Braunglas, Weißglas, Grünglas (Erfassung über Depotcontainer)
Verpackungsfremde Artikel z.B. Kunststoff-Gebrauchsartikel, Kinderspielzeug,
Haus- und Restmüll