Was darf in den gelben Sack?

Nur Verkaufsverpackungen
aus Kunststoff, Verbundstoffen, Metallen 

zum Beispiel: 

Metalle
Aluschalen, Aludeckel, Alufolien

Dosen
Konservendosen, Verschlüsse aus Metallen (Kronkorken, Deckel)

Spraydosen (vollständig entleert)

Folien
Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolien

Kunststoffflaschen
Von Spül-, Wasch-, Körperpflegemitteln

Becher
Joghurtbecher
Margarinebecher
Milchproduktebecher

Verbundstoffe: Papier-, Kunststoff- und Aluminiumverbunde
Milch- und Getränkekartons
beschichtete Faltschachteln für Tiefkühlkost, Eis, Mohrenköpfe
Beutel für Suppen, Soßen
Kombidosen für Getränke, Kaffee, Soßen, Gewürze
Einwickelpapier für Süßigkeiten, Speisefette

Geschäumte Verpackungen
Styropor
Obst- und Gemüsebehältnisse
andere geschäumte Verpackungen


NICHT IN DEN GELBEN SACK GEHÖREN
Altpapier, Verkaufsverpackungen aus Pappe, Kartons
Braunglas, Weißglas, Grünglas (Erfassung über Depotcontainer)
Verpackungsfremde Artikel z.B. Kunststoff-Gebrauchsartikel, Kinderspielzeug, 
Haus- und Restmüll