Nitratinformationsdienst 2026

Landwirtschaftliche Betriebe müssen eine Düngebedarfsermittlung für Stickstoff (N) durchführen. Dabei muss auf jedem Schlag oder jeder Bewirtschaftungseinheit die verfügbare N-Menge (N<sub>min</sub>) berücksichtigt werden (nicht auf Grünland) – entweder über repräsentative Bodenproben (N<sub>min</sub>-Probe) oder Übernahme der NID-Werte, welche im Frühjahr im landwirtschaftlichen Wochenblatt und unter www.ltz.landwirtschaft-bw.de Stichworte „Arbeitsfelder/Pflanzenbau/Nitratinformationsdienst“ veröffentlicht werden.
Eine vorläufige N-Düngebedarfsermittlung mit mehrjährigen Durchschnittswerten (2016–2025) oder mit Werten der eigenen Bodenproben des letzten Jahres im Frühjahr muss mit den aktuell veröffentlichten NID-Werten angepasst werden. Diese Anpassung ist zwingend notwendig, wenn die aktuellen N<sub>min</sub>-Werte die Werte aus der Vorabermittlung um mehr als 10 kg N/ha übersteigen.
Die Untersuchung der Proben vom eigenen Betrieb hat den Vorteil, dass bei vollständig ausgefüllten Begleitformularen vom Labor die Düngebedarfsermittlung für Stickstoff bereits mit erstellt wird.
Düngeempfehlungen werden nur bei Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Beprobungszeiträumen erstellt:
- Wintergetreide, Winterraps: 15.01. – 30.04.
- Sommergetreide: 15.02. – 30.04.
- Mais: 15.03. – 30.06.
(in WSG späte N<sub>min</sub> frühestens ab 4-Blatt Stadium Mais, frühestens ab 30.04.) - Kartoffeln: 15.02. – 15.06. (Frühkartoffeln: 01.02. – 15.05.)
- Zuckerrüben: 15.02. – 31.05.
- Durchwachsene Silphie: 01.02. – 15.05.
In Wasserschutzgebieten – sowohl in Problem- als auch in Sanierungsgebieten – sind nach der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) N<sub>min</sub>-Proben verpflichtend zu folgenden Kulturen vorgeschrieben:
- zu Mais (nur späte N<sub>min</sub>-Methode!),
- zu Kartoffeln,
- nach Vorfrüchten mit stickstoffreichen Ernteresten (Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben, mehr als zweijährigem Ackerfutter, mehrjähriger Stilllegung),
- auf Anmoor- und Moorflächen,
- auf Flächen mit mehrjähriger organischer Düngung bei einem GV-Besatz von mehr als 1,4 GV/ha LF.
Die Ergebnisse können bei vergleichbaren Verhältnissen auf 50 Prozent der Schläge übertragen werden. Dabei ist die Einstufung der Böden in „A“ oder „B“ zu berücksichtigen. Alle Flächen mit einer Aufzeichnungspflicht aufgrund überhöhter Herbstwerte müssen grundsätzlich beprobt werden. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird kontrolliert. Auf Flächen in Nitratgebieten bzw. roten Gebieten (Hörvelsingen, Albeck, Ulm Einsingen Ost) ist vor dem Aufbringen wesentlicher Stickstoffmengen (> 50 kg Gesamt-N/ha und Jahr) auf jedem Schlag bzw. jeder Bewirtschaftungseinheit eine N<sub>min</sub>-Probe zu ziehen.
Die Analyse der N<sub>min</sub>-Proben bietet im Alb-Donau-Kreis das Landwirtschaftliche Bodenlabor Dr. Eugen Lehle, Heerstraße 37/1, 89150 Laichingen-Machtolsheim (07333 947212) an; Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17 Uhr.
An folgenden Sammelstellen vom Labor Lehle können die erforderlichen Unterlagen und Gerätschaften für die Proben ausgeliehen sowie die gezogenen Bodenproben (N<sub>min</sub> und Grundbodenuntersuchung) abgegeben werden:
Abholung jeweils mittwochs
- Norbert Munding; Riedlinger Straße 15, 89611 Obermarchtal (07375 466)
- Wolfgang Rommel, Zellerstraße 18, 89601 Schelklingen-Hausen o. U. (07394 3157)
- BayWa AG, Bergmannstraße 17, 88471 Laupheim (07392 971152)
Abholung jeweils freitags
- Wöhrle KG, Ostener Kuften, 89129 Langenau (07345 238059)
- Landmarkt Wiedenmann, Raiffeisenstraße 21, 89537 Giengen an der Brenz (07322 8535)
- Allgaier Agrarhandel, Kirchstraße 8, 89547 Gussenstadt (07323 96888)
N<sub>min</sub>-Proben können auch zu Hause eingefroren und morgens am Abholtag bei der Sammelstelle vor die Gefriertruhe gestellt werden, falls diese bereits voll sein sollte.
Maschinelle Probenahme bieten folgende Dienstleister an:
- Bodenlabor Dr. Eugen Lehle: Heerstraße 37/1, 89150 Laichingen-Machtolsheim (07333 947212)
- Benjamin Lenz, Haldestraße 2/1, 89173 Lonsee (0175 3613917); Probenahme im Umkreis von etwa 15 Kilometer um Lonsee bzw. in folgenden Gemeinden möglich: Amstetten, Ballendorf, Beimerstetten, Bermaringen, Bernstadt, Dornstadt, Holzkirch, Lonsee, Neenstetten, Weidenstetten, Westerstetten
- Michael Rembold, Im Grund 102, 89165 Dietenheim (0152 23017279)
Es besteht auch die Möglichkeit der Online-Eingabe: Unter www.duengung-bw.de können landwirtschaftliche Betriebe unter „Dienste“ und „Nitratinformationsdienst“ die für das Attest notwendigen Daten analog zum Erhebungsbogen in Papierform online eingeben. Dafür werden nur paarweise Barcode-Aufkleber benötigt, einen für den ausgedruckten Probenbegleitzettel und einen für die Styroporkiste. Die Barcode-Aufkleber werden kostenfrei vom Labor zugeschickt. Von der Online-Eingabe profitieren sowohl Landwirtinnen und Landwirte als auch das Labor, da die Erfassung der Proben im Labor einfacher geht und das Attest direkt nach der Freigabe unter www.duengung-bw.de abgerufen werden kann. Sollte weiterhin der NID-Fragebogen in Papierform genutzt werden, wird gebeten, unter „Informationen für das Labor“ eine E-Mai-Adresse anzugeben, sodass die Ergebnisse schneller zur Verfügung stehen.
Weitere Auskünfte gibt es beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Landwirtschaftsamt, unter den Telefonnummern 0731 185-3127 (Herr Dürr), -3173 (Frau Walcher) und -3093 (Herr Mieger).
