Weiterer Vogelgrippe-Fall im Alb-Donau-KreisWildvogel betroffen – Biosicherheitsmaßnahmen entscheidend

Rißtissen liegt außerhalb der eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen um den Nutzgeflügelbetrieb in Öllingen, in dem die Geflügelpest am 23. Oktober 2025 festgestellt worden war. Bei den umfangreichen Beprobungen in den Zonen rund um Öllingen wurden innerhalb der vorgeschriebenen Zeitspanne keine weiteren positiven Nachweise festgestellt. Daher wird die Überwachungszone durch eine Allgemeinverfügung mit Wirkung zum 26. November 2025 aufgehoben. Die bislang geltenden Schutzmaßnahmen entfallen damit.

Keine weitere Aufstallungspflicht
Eine Aufstallungspflicht wird derzeit nicht angeordnet. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Lage bewertet und ist zu der Einschätzung gekommen, dass sich das Infektionsrisiko durch den Fund des infizierten Wildvogels vor Ort nicht weiter erhöht hat. Anders als im Fall Öllingen, wo zahlreiche Kontakte zu anderen Geflügelhaltungen bestanden und dadurch ein höheres Risiko einer Verschleppung gegeben war, liegen in Rißtissen keine entsprechenden Anhaltspunkte vor. Eine Aufstallungspflicht ist eine sehr einschneidende Maßnahme, die nur dann angeordnet wird, wenn das Risiko einer Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände über das derzeit vom Land und vom FLI angenommene generelle Risiko hinausgeht.

Stattdessen appelliert das Veterinäramt an alle Geflügelhalterinnen und -halter, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Diese dienen dem Schutz der eigenen Tiere und der Tierbestände anderer Halterinnen und Halter:
 „Das Virus zirkuliert aktuell stark in der Wildvogelpopulation. Wir müssen davon ausgehen, dass Einträge in Hausgeflügelbestände weiterhin jederzeit möglich sind. Für Geflügelhaltungen bedeutet das: Höchste Wachsamkeit und konsequente Biosicherheit sind jetzt entscheidend“, sagt Nikolaos Efthymiopoulos, stellvertretender Leiter des Veterinäramts.

Biosicherheit bedeutet insbesondere, direkte und indirekte Kontakte des Geflügels mit Wildvögeln zu verhindern und hygienische Maßnahmen konsequent einzuhalten. Dazu zählen insbesondere:

  • Tränken nur mit Leitungswasser,
  • kein Kontakt zu Wildvögeln,
  • Zugang zu Ställen nur mit Schutzkleidung und wechselbarem Schuhwerk,
  • Futter, Einstreu und Geräte unzugänglich für Wildvögel lagern,
  • Füttern ausschließlich im Stall oder überdachten Bereichen,
  • betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten,
  • Zukauf nur aus nachweislich gesunden Beständen.