Leistungen zum Lebensunterhalt
Wie erhalte ich finanzielle Unterstützung für meinen Lebensunterhalt?
Sie erhalten finanzielle Leistungen, wenn Sie bedürftig sind und sich bei der Ausländerbehörde registriert haben.
Nach Anmeldung bei der Ausländerbehörde stellen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Vorsprachebescheinigung aus. Der Ankunftsnachweis und die Anlaufbescheinigung gelten als Nachweis der Leistungsberechtigung für die Asylbewerberleistungen. Die zustehenden Asylbewerberleistungen zahlt Ihnen das Amt für Flüchtlinge und Integration aus. Füllen Sie bitte hierzu diesen Leistungsantrag (PDF | 403,3 KB) aus und senden ihn per E-Mail an unser Postfach asylbewerberleistungen@alb-donau-kreis.de. Zusätzlich müssen folgende Dokumente (PDF | 230,9 KB) gemeinsam mit dem Antrag bei uns eingehen.
- Sind Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft untergekommen, erhalten Sie für die kurzfristige Versorgung einen Gutschein nach Ihrer Anmeldung vor Ort.
- Sind Sie bei Verwandten, Freunden oder anderweitig in den Städten/ Gemeinden unterkommen, erhalten Sie einen Scheck im Landratsamt Alb-Donau-Kreis vom Amt für Flüchtlinge und Integration.
- Grundsätzlich ist vorgesehen, die Geldleistungen auf das Konto zu überweisen oder mittels Scheck auszubezahlen.
Leistungen im Notfall
In Notfällen erhalten Sie auch ohne vorherige Registrierung oder Vorsprache bei der Ausländerbehörde mit Nachweis einer Bedürftigkeit eine Soforthilfe mittels Scheck in Höhe von 150 Euro für Erwachsene und in Höhe von 100 Euro für Kinder.
Eine Übersicht über die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Landratsamt Alb-Donau-Kreis für die Asylbewerberleistungen finden Sie hier (PDF | 13,4 KB) (12,9 KB).