Schwer·Behinderten·Ausweis und Wert·Marke für Vergünstigungen im öffentlichen Nah·Verkehr

Hier ist ein Mauszeiger zu sehen, der auf eine Bild eines Schwerbehindertenausweises klickt.

Menschen mit Behinderung können einen Schwer·Behinderten·Ausweis beantragen.
Sie müssen ihre Behinderung länger als 6 Monate haben.
 
Der Fach·Dienst Versorgung beim Landrats·Amt stellt den Grad der Behinderung fest.
Der Grad der Behinderung geht von 20 bis 100.
Wenn jemand einen Behinderungs·Grad von mehr als 50 hat,
bekommt er einen Schwer·Behinderten·Ausweis.

Auf dem Schwer·Behinderten·Ausweis ist

  • ein Foto von der Person.
  • der Grad der Behinderung.
  • ein Merk·Zeichen.

Merk·Zeichen sind Buchstaben mit einer bestimmten Bedeutung:

H hilf·los
G geh·behindert
aG außer·gewöhnlich geh·behindert
Gl gehör·los
Bl blind
TBl taub·blind
B eine Begleit·Person in Bus und Bahn möglich
RF man muss weniger Rund·Funk-Beitrag bezahlen
Hier ist ein Bild von einer Wertmarke zu sehen.

Wenn in Ihrem Schwer·Behinderten·Ausweis die Merk·Zeichen G, Gl oder aG sind,
können Sie eine Wert·Marke kaufen.

Mit dieser Wert·Marke fahren Sie kostenlos Bus und Bahn.

Die Wert·Marke

  • kostet 80 Euro.
  • ist für 1 Jahr gültig.

Wenn in Ihrem Schwer·Behinderten·Ausweis die Merk·Zeichen H, Bl oder TBl sind,
bekommen Sie die Wert·Marke kostenlos.

Hier ist ein Bild von einem grünen Auto zu sehen.

Wenn Sie ein Auto haben und keine Wert·Marke brauchen,
müssen Sie weniger Steuern für Ihr Auto bezahlen.
 
Wenn in Ihrem Schwer·Behinderten·Ausweis
das Merk·Zeichen aG oder BI ist,

  • müssen Sie keine Steuern für Ihr Auto bezahlen und
  • Sie bekommen vom Straßen·Verkehrs·Amt einen blauen Park·Ausweis für Ihr Auto.

    Mit dem blauen Park·Ausweis dürfen Sie auf einem Behinderten·Parkplatz parken.

Wenn in Ihrem Schwer·Behinderten·Ausweis das Merk·Zeichen B ist,
dürfen Sie eine Begleit·Person kostenlos in Bus und Bahn mitnehmen.

Wie bekommen Sie einen Schwer·Behinderten·Ausweis?

Hier ist ein Bild von einem Formular zu sehen.

Sie müssen einen schriftlichen Antrag beim Landrats·Amt stellen.
Das Formular bekommen Sie bei uns.
 
Bitte schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular
zusammen mit einem Pass·Foto an:
 
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Fachdienst Versorgung
Schillerstr. 30
89077 Ulm

Sie haben Fragen?

Hier ist ein Bild von einem Mädchen mit einer Sprechblase zu sehen. In der Sprechblase ist ein Fragezeichen.

Rufen Sie an.
Telefon: 0731 185 46 91

Oder schreiben Sie eine E-Mail an: versorgung@alb-donau-kreis.de

Sie können auch persönlich vorbei kommen.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.