Wohngeld für Mieter und Eigentümer
Wohnen kostet Geld – oft zu viel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.
Es wird als Zuschuss gezahlt, an Mieter einer Wohnung und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen.
Sie können Wohngeld über diesen Link auch formlos beantragen. Dabei gelten folgende Besonderheiten:
- Ihr formloser Antrag gilt zu diesem Zeitpunkt als gestellt. Reichen Sie das ausgefüllte Formular samt aller erforderlichen Unterlagen innerhalb eines Monats nach, erhalten Sie bei einer positiven Prüfung Ihres Antrags ab dem Tag der formlosen Antragstellung Wohngeld.
- Geben Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen erst später ab, erhalten Sie Wohngeld erst ab diesem Datum.
Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie schriftlich in Form eines Bescheids. Bei einem positiven Bescheid überweist Ihnen die zuständige Stelle die Zahlungen einmal monatlich im Voraus auf das von Ihnen angegebene Konto.
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Miet- oder Lastenzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt..
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt von drei Voraussetzungen ab:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Ausschluss vom Wohngeld
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Personen, die Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Übergangs- und Verletztengeld jeweils in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Kinder- und Jugendhilfe, wenn im Haushalt ausschließlich Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistungen leben, Zuschüsse zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft für Auszubildende und Studierende, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) beantragt haben oder erhalten und bei deren Berechnung die Kosten der Unterkunft berücksichtigt sind.
Ausnahmen:
- Sie erhalten die Transferleistung ausschließlich als Darlehen oder die Transferleistung wurde abgelehnt, entzogen oder versagt.
- Personen, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und daher bei der Berechnung der Transferleistung berücksichtigt worden sind.
Verfahrensablauf
Die Formulare erhalten Sie bei unserer Wohngeldbehörde oder bei Ihrem Bürgermeisteramt. Antragsvordrucke können auch auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Sonstiges
- Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann dies zu einer Verringerung des Wohngeldes führen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
- Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.
Ansprechpartner
Teamkoordinatorin
Michaela Pohl
- Jessica Schiffbauer
(Zuständig für die Namen A bis B)
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Zimmer 2H-17
Telefon (0731) 185-4378
Telefax (0731) 185224378
jessica.schiffbauer@alb-donau-kreis.de - Sabrina Bischof
(Zuständig für die Namen C bis Hol)
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Zimmer 2H-16
Telefon (0731) 185-4734
Telefax (0731) 185224734
sabrina.bischof@alb-donau-kreis.de - Jasmin Kling
(Zuständig für die Namen Holl bis Loc)
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Zimmer 2H-18
Telefon (0731) 185-4339
Telefax (0731) 185224339
jasmin.kling@alb-donau-kreis.de - Jessica Schiffbauer
(Zuständig für die Namen Lod bis Nei)
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Zimmer 2H-17
Telefon (0731) 185-4378
Telefax (0731) 185224378
jessica.schiffbauer@alb-donau-kreis.de - Jasmin Kling
(Zuständig für die Namen Nej bis Pl)
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Zimmer 2H-18
Telefon (0731) 185-4339
Telefax (0731) 185224339
jasmin.kling@alb-donau-kreis.de - Sabrina Bischof
(Zuständig für die Namen Pm bis Ros)
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Zimmer 2H-16
Telefon (0731) 185-4734
Telefax (0731) 185224734
sabrina.bischof@alb-donau-kreis.de - Michaela Pohl
(Zuständig für die Namen Rot bis Z)
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Zimmer 2H-18
Telefon (0731) 185-4343
Telefax (0731) 185224343
michaela.pohl@alb-donau-kreis.de
Antragsformulare
- Formulare für Wohngeld für Mieter eines Wohnraumes
Wenn Sie Wohngeld als Mietzuschuss beantragen, sind folgende Formulare erforderlich:
- Formulare für Wohngeld für Eigentümer eines Wohnraumes
Wenn Sie Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen, sind folgende Formulare erforderlich:
- Betrugsbelehrung (115,3 KB)