Fahrwegbestimmung zur Beförderung von Gefahrgütern

Ansprechpartner

  • Sven Wolff
    Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Verkehr und Mobilität,
    Schillerstraße 30, 89077 Ulm
    Telefon: 0731 185-1434
    PC-Fax: 0731 185-221434
    E-Mail: sven.wolff@alb-donau-kreis.de

Die Beförderung gefährlicher Güter darf außerhalb von Autobahnen nur innerhalb eines durch die Straßenverkehrsbehörde festgelegten Fahrweges erfolgen (§ 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnengewässer - GGVSEB). Diese Festlegung geschieht durch das Verwaltungsverfahren zur Fahrwegbestimmung.

Den Antrag finden Sie hier.

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Wer macht was?

Informationspflicht gemäß Datenschutzgrundverordnung

Informationen zum Datenschutz in der Straßenverkehrsbehörde (PDF | 101,9 KB)

Formulare und Anträge

Formulare und Anträge zu verkehrsrechtlichen Genehmigungen finden Sie hier