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Vorsorgevollmachten
Volljährige Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung bestimmte persönliche Lebensbereiche nicht mehr regeln können, benötigen eine rechtliche Betreuung. Aufgaben einer Betreuung können sein:
An Stelle einer rechtlichen Betreuung ist auch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht möglich. Das Landratsamt und der Betreuungsverein Alb-Donau e.V., 89077 Ulm, St. Barbara Str. 4, Telefon (0731) 33556 beraten und unterstützen Sie in diesen Fragen.
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Volljährige Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung bestimmte persönliche Lebensbereiche nicht mehr regeln können, benötigen eine rechtliche Betreuung. Aufgaben einer Betreuung können sein:
- Vermögensangelegenheiten regeln,
- sich um die Gesundheitsfürsorge kümmern,
- den Aufenthalt in einer Wohnung oder einer stationären Einrichtung bestimmen.
An Stelle einer rechtlichen Betreuung ist auch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht möglich. Das Landratsamt und der Betreuungsverein Alb-Donau e.V., 89077 Ulm, St. Barbara Str. 4, Telefon (0731) 33556 beraten und unterstützen Sie in diesen Fragen.
Bitte wenden Sie sich an:
Egon Traub
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 2.12
Telefon (0731) 185-44 04
Telefax (0731) 185-22 44 04
egon.traub@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
Egon Traub
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 2.12
Telefon (0731) 185-44 04
Telefax (0731) 185-22 44 04
egon.traub@alb-donau-kreis.de
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