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Unterhaltsvorschuss
Wenn alle Möglichkeiten scheitern, vom unterhaltspflichtigen Elternteil Unterhalt für ein Kind zu erhalten, etwa, weil er ohne eigenes Verschulden arbeitslos und damit leistungsunfähig geworden ist, besteht für allein Erziehende die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat ein Kind, wenn es
Welche Unterlagen benötigt werden klären wir bei der telefonischen Terminabsprache ab.
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Wenn alle Möglichkeiten scheitern, vom unterhaltspflichtigen Elternteil Unterhalt für ein Kind zu erhalten, etwa, weil er ohne eigenes Verschulden arbeitslos und damit leistungsunfähig geworden ist, besteht für allein Erziehende die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat ein Kind, wenn es
- das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, längstens jedoch 6 Jahre,
- bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehepartner dauernd getrennt lebt,
- nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses erhält.
Welche Unterlagen benötigt werden klären wir bei der telefonischen Terminabsprache ab.
Bitte wenden Sie sich an:
Klara Müller
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 2.08
Telefon (0731) 185-4364
Telefax (0731) 185-224364
klara.mueller@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
Weitere Informationen:
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3150.html
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Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
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