Inklusion: Erste Fortschreibung des Teilhabeplans für Menschen mit wesentlicher Behinderung im Alb-Donau-Kreis und in der Stadt Ulm

Mit der Erstauflage des gemeinsamen Teilhabeplans im Jahr 2008 haben der Alb-Donau-Kreis und die Stadt Ulm wichtige Entscheidungsgrundlagen für die Weiterentwicklung von wohnortnahen und bedarfsgerechten Angeboten für Menschen mit wesentlichen Behinderungen getroffen.

Inzwischen wurde es notwendig, die Teilhabeplanung aus dem Jahr 2008 fortzuschreiben.

Das grundsätzliche Ziel ist die erneute Analyse und Bewertung der Angebote für Menschen mit wesentlicher Behinderung und die Formulierung von Handlungsempfehlungen. Dieses Werk ist die Grundlage für künftige sozialplanerische Entscheidungen. Auf Basis empirischer Daten sollen die Versorgungsstruktur und das Leistungssystem der Eingliederungshilfe entsprechend der Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung weiterentwickelt und angepasst werden. Hierbei soll der Wunsch nach einer selbstständigen Lebensführung und die Teilhabe an der Gesellschaft Berücksichtigung finden.

Gleichzeitig soll die Öffentlichkeit mit der Teilhabeplanung über die Anliegen und Bedürfnisse von Menschen mit wesentlicher Behinderung informiert werden.

Mit dieser Fortschreibung wird die Veränderung seit der Erstauflage vor allem im Wohnen und der Beschäftigungssituation für Menschen mit Behinderung sichtbar.