| Landkreis + Gemeinden | Landratsamt | Kreistag + Landrat | Kreisentwicklung | Wirtschaft + Tourismus | Öffnungszeiten + Information |
| Auto + Verkehr | Schule, Bildung, Medien | Jugend + Soziales | Ausländer, Einbürgerung | Gesundheit + Verbraucherschutz | Umwelt, Forst, Abfall |
Soldatenversorgung
Das Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz - SVG -) regelt u.a. die Versorgungsansprüche der Soldaten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst.
Zum Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts gehören nur die in den §§ 80-88, 91 a und 92a SVG normierten Ansprüche.
Mit den dort enthaltenen Regelungen wird ein Soldat der Bundeswehr bei einer Wehrdienstbeschädigung mit der gleichen Versorgung ausgestattet, wie die Anspruchsberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz. Das SVG hat bewusst die Versorgung für eine Wehrdienstbeschädigung an die Leistung nach dem BVG angelehnt, um zu verdeutlichen, dass es bei dieser Versorgung keine Unterschiede zwischen den ehemaligen Soldaten des 1. und 2. Weltkrieges und den Soldaten der Bundeswehr gibt.
Bei der Soldatenversorgung geht es also um Versorgungsleistungen, die der Antragsteller nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Wehrdienstbeschädigung erhält.
Wehrdienstbeschädigungen sind gesundheitliche Schädigungen, die bei der Wehrdienstausübung entstanden sind. Gleiches gilt für Unruhen, Aufruhr oder Kriegshandlungen, denen der Soldat bei einem dienstlichen Aufenthalt im Ausland besonders ausgesetzt war.
Dieses Angebot können alle Bewohner des Alb-Donau-Kreises, des Stadtkreises Ulm und des Landkreises Göppingen sowie im Rahmen der orthopädischen Versorgung auch Bewohner der Landkreise Biberach, Bodenseekreis, Heidenheim, Ostalbkreis, Ravensburg, Sigmaringen in Anspruch nehmen.
Wir beraten Sie gerne in unserem Service-Center in der Wilhelmstr. 25, 89073 Ulm während unserer Dienstzeiten.
<< zurück
Das Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz - SVG -) regelt u.a. die Versorgungsansprüche der Soldaten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst.
Zum Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts gehören nur die in den §§ 80-88, 91 a und 92a SVG normierten Ansprüche.
Mit den dort enthaltenen Regelungen wird ein Soldat der Bundeswehr bei einer Wehrdienstbeschädigung mit der gleichen Versorgung ausgestattet, wie die Anspruchsberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz. Das SVG hat bewusst die Versorgung für eine Wehrdienstbeschädigung an die Leistung nach dem BVG angelehnt, um zu verdeutlichen, dass es bei dieser Versorgung keine Unterschiede zwischen den ehemaligen Soldaten des 1. und 2. Weltkrieges und den Soldaten der Bundeswehr gibt.
Bei der Soldatenversorgung geht es also um Versorgungsleistungen, die der Antragsteller nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Wehrdienstbeschädigung erhält.
Wehrdienstbeschädigungen sind gesundheitliche Schädigungen, die bei der Wehrdienstausübung entstanden sind. Gleiches gilt für Unruhen, Aufruhr oder Kriegshandlungen, denen der Soldat bei einem dienstlichen Aufenthalt im Ausland besonders ausgesetzt war.
Dieses Angebot können alle Bewohner des Alb-Donau-Kreises, des Stadtkreises Ulm und des Landkreises Göppingen sowie im Rahmen der orthopädischen Versorgung auch Bewohner der Landkreise Biberach, Bodenseekreis, Heidenheim, Ostalbkreis, Ravensburg, Sigmaringen in Anspruch nehmen.
Wir beraten Sie gerne in unserem Service-Center in der Wilhelmstr. 25, 89073 Ulm während unserer Dienstzeiten.
Bitte wenden Sie sich an:
Dagmar Helbig
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 0.13
Telefon (0731) 185-4689
Telefax (0731) 185-4728
versorgung@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
Wolfgang Frank
Wilhelmstraße 23 – 25, 89073 Ulm
Zimmer 0.14
Telefon (0731) 185-4690
Telefax (0731) 185-4728
versorgung@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
Weitere Informationen:
Antrag auf Beschädigtenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz
Formulare:
• Antrag auf Hinterbliebenenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz
Dagmar Helbig
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 0.13
Telefon (0731) 185-4689
Telefax (0731) 185-4728
versorgung@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
Wolfgang Frank
Wilhelmstraße 23 – 25, 89073 Ulm
Zimmer 0.14
Telefon (0731) 185-4690
Telefax (0731) 185-4728
versorgung@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
Weitere Informationen:
Antrag auf Beschädigtenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz
Formulare:
• Antrag auf Hinterbliebenenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz
<< zurück