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Opferentschädigung
Der Anspruch auf Opferentschädigung ist gesetzlich verankert. Wird jemand Opfer einer Gewalttat, kann sein Leben dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt bleiben. Im Extremfall kann seine Lebensqualität zerstört werden. Diesen schlimmen Folgen nicht mehr völlig hilflos ausgesetzt zu sein – dafür sorgt der Anspruch auf Opferentschädigung.
Für weitere Informationen klicken Sie hier: Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Dieses Angebot können alle Bewohner des Alb-Donau-Kreises, des Stadtkreises Ulm und des Landkreises Göppingen sowie im Rahmen der orthopädischen Versorgung auch Bewohner der Landkreise Biberach, Bodenseekreis, Heidenheim, Ostalbkreis, Ravensburg, Sigmaringen in Anspruch nehmen.
Wir beraten Sie gerne in unserem Service-Center in der Wilhelmstr. 25, 89073 Ulm während unserer Dienstzeiten.
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Der Anspruch auf Opferentschädigung ist gesetzlich verankert. Wird jemand Opfer einer Gewalttat, kann sein Leben dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt bleiben. Im Extremfall kann seine Lebensqualität zerstört werden. Diesen schlimmen Folgen nicht mehr völlig hilflos ausgesetzt zu sein – dafür sorgt der Anspruch auf Opferentschädigung.
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Dieses Angebot können alle Bewohner des Alb-Donau-Kreises, des Stadtkreises Ulm und des Landkreises Göppingen sowie im Rahmen der orthopädischen Versorgung auch Bewohner der Landkreise Biberach, Bodenseekreis, Heidenheim, Ostalbkreis, Ravensburg, Sigmaringen in Anspruch nehmen.
Wir beraten Sie gerne in unserem Service-Center in der Wilhelmstr. 25, 89073 Ulm während unserer Dienstzeiten.
Bitte wenden Sie sich an:
Dagmar Helbig
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 0.13
Telefon (0731) 185-4689
Telefax (0731) 185-4728
versorgung@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
Wolfgang Frank
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 0.14
Telefon (0731) 185-4690
Telefax (0731) 185-4728
versorgung@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
Weitere Informationen:
• Antrag auf Opferentschädigung
• Merkblatt OEG deutsch-engl. Fassung
Formulare:
• Antrag auf Hinterbliebenenversorgung (Witwen/Witwer, Waisen) nach dem OEG
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• Merkblatt OEG deutsch-engl. Fassung
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• Antrag auf Hinterbliebenenversorgung (Witwen/Witwer, Waisen) nach dem OEG
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