Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Das ist eine finanzielle Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.

Dieses Angebot können Personen zwischen 18 und 65 Jahren in Anspruch nehmen, die auf Dauer voll erwerbsgemindert sind oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten und Personen ab 65 Jahren.

Bitte wenden Sie sich an:

Erika Frischkemuth
(Frau Frischkemuth vermittelt Sie an den zuständigen Sachbearbeiter; für Gemeinden im Alb-Donau-Kreis ohne Gemeinden aus dem Altkreis Ehingen)
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 1.25
Telefon (0731) 185-4340
Telefax (0731) 185-224340
erika.frischkemuth@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten


Marianne Ehrhart-Mukrowski
(Frau Ehrhart-Mukrowski vermittelt Sie an den zuständigen Sachbearbeiter; für Gemeinden aus dem Altkreis Ehingen)
Sternplatz 5; 89584 Ehingen
Zimmer 5
Telefon (07391) 779-2455
Telefax (07391) 779-2466
marianne.ehrhart.mukrowski@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten




<< zurück