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Abmarkungsmangel/Grenzfeststellung
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Wann beantrage ich eine Grenzfeststellung?
Bei Grenzfeststellungen werden vorhandene Grenzzeichen auf ihre richtige Lage hin überprüft. Fehlende Grenzzeichen werden mit den Maßen des Liegenschaftskatasters in die Örtlichkeit übertragen und mit Grenzsteinen bzw. Bolzen abgemarkt. Die Grenzzeichen markieren den örtlichen Grenzverlauf und sind von den Grundstückseigentümern zu dulden. Für diese Arbeiten werden Gebühren nach dem aktuell gültigen Gebührenverzeichnis erhoben. Die für die jeweiligen Gemeinden zuständigen Außendienstteams oder das Serviceteam beraten Sie gerne. >> Hier geht’s zur örtlichen Zuständigkeit |

