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Trinkwasser
Kontakt
Walter Baur
Telefon 0731/1 85-17 21
walter.baur@alb-donau-kreis.de
Jens Eberhard
Telefon 0731/1 85-17 28
jens.eberhard@alb-donau-kreis.de
Detaillierte Informationen zu "Ihrem Wasser" erhalten Sie bei Ihren Wasserversorgungsunternehmen.
Wasser ...
Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Als Trinkwasser wird im Alb-Donau-Kreis und im Stadtkreis Ulm fast ausschließlich Grundwasser gefördert.
Das zur Trinkwassergewinnung genutzte Grundwasser wird ständig neu gebildet
Das Niederschlags- und Oberflächenwasser durchströmt langsam und gleichmäßig die Porenräume der Sand- und Kiesschichten. Viele Schmutz- und Schadstoffe werden schon in den oberen Bodenschichten herausgefiltert. Das Wasser wird auf natürliche Art gereinigt. Je mächtiger die Grundwasserüberdeckung ist, desto geringer ist die Gefahr einer Grundwasserverunreinigung.
Entsprechend den geologischen Gegebenheiten im Alb-Donau-Kreis, liegt ein nicht unerheblicher Teil der Wassergewinnungs- und Versorgungsgebiete im Karstgebiet der Schwäbischen Alb. Die zerklüftete Untergrundstruktur des Karstes bringt in der Wasserversorgung jedoch so manche Probleme mit sich. Kommt es z.B. in den Wassereinzugsgebieten zu Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen, können diese in kurzer Zeit ganze Trinkwasserversorgungen lahmlegen, da die Fließgeschwindigkeiten im Karst relativ schnell sind und die Filterwirkung im Vergleich zu anderen Boden- und Gesteinsarten relativ gering ausfällt. Dadurch ist hier auch mit verstärkten und lang anhaltenden Belastungen durch Pflanzenschutzmittel und Nitrat zu rechnen.
Grundwasserverunreinigungen können zu einer Gefahr für die Trinkwasserversorgung werden. Deshalb wurden im Bereich von Wassergewinnungsanlagen Wasserschutzgebiete festgelegt.
Wer im Alb-Donau-Kreis oder in Ulm Trinkwasser aus der Leitung entnimmt, kann sicher sein, einwandfreies Trinkwasser zu erhalten.
Damit Wasser als Trinkwasser bezeichnet und für diesen Zweck verwendet werden darf, muss es bestimmten in der Trinkwasserverordnung (TrinkwVO) festgesetzten Anforderungen entsprechen.
Die Qualität und die damit verbundenen Anforderungen, die der Gesetzgeber an die Trinkwasserqualität und Trinkwasserversorgungsanlagen stellt, werden regelmäßig von den Wasserversorgungsunternehmen und vom Gesundheitsamt nach folgenden Punkten überprüft.
In der Regel wird Trinkwasser unbehandelt zur Verfügung gestellt. Im Einzelfall ist eine Aufbereitung erforderlich. Dies geschieht unter anderem mit Chlor. Die Dosierung ist jedoch so gering, daß der Verbraucher sie in der Regel nicht mehr wahrnimmt. Gechlort wird zum Beispiel auch nach Rohrbrüchen oder Reparaturarbeiten am Rohrleitungsnetz. Ebenso bei der routinemäßigen Rohrnetzpflege.
Formulare
Kontakt
Walter Baur
Telefon 0731/1 85-17 21
walter.baur@alb-donau-kreis.de
Jens Eberhard
Telefon 0731/1 85-17 28
jens.eberhard@alb-donau-kreis.de
Detaillierte Informationen zu "Ihrem Wasser" erhalten Sie bei Ihren Wasserversorgungsunternehmen.
Wasser ...
Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Als Trinkwasser wird im Alb-Donau-Kreis und im Stadtkreis Ulm fast ausschließlich Grundwasser gefördert.
Das zur Trinkwassergewinnung genutzte Grundwasser wird ständig neu gebildet
- aus versickerndem Niederschlagswasser und
- Oberflächenwasser aus Flüssen und Bächen.
Das Niederschlags- und Oberflächenwasser durchströmt langsam und gleichmäßig die Porenräume der Sand- und Kiesschichten. Viele Schmutz- und Schadstoffe werden schon in den oberen Bodenschichten herausgefiltert. Das Wasser wird auf natürliche Art gereinigt. Je mächtiger die Grundwasserüberdeckung ist, desto geringer ist die Gefahr einer Grundwasserverunreinigung.
Entsprechend den geologischen Gegebenheiten im Alb-Donau-Kreis, liegt ein nicht unerheblicher Teil der Wassergewinnungs- und Versorgungsgebiete im Karstgebiet der Schwäbischen Alb. Die zerklüftete Untergrundstruktur des Karstes bringt in der Wasserversorgung jedoch so manche Probleme mit sich. Kommt es z.B. in den Wassereinzugsgebieten zu Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen, können diese in kurzer Zeit ganze Trinkwasserversorgungen lahmlegen, da die Fließgeschwindigkeiten im Karst relativ schnell sind und die Filterwirkung im Vergleich zu anderen Boden- und Gesteinsarten relativ gering ausfällt. Dadurch ist hier auch mit verstärkten und lang anhaltenden Belastungen durch Pflanzenschutzmittel und Nitrat zu rechnen.
Grundwasserverunreinigungen können zu einer Gefahr für die Trinkwasserversorgung werden. Deshalb wurden im Bereich von Wassergewinnungsanlagen Wasserschutzgebiete festgelegt.
Wer im Alb-Donau-Kreis oder in Ulm Trinkwasser aus der Leitung entnimmt, kann sicher sein, einwandfreies Trinkwasser zu erhalten.
Damit Wasser als Trinkwasser bezeichnet und für diesen Zweck verwendet werden darf, muss es bestimmten in der Trinkwasserverordnung (TrinkwVO) festgesetzten Anforderungen entsprechen.
Die Qualität und die damit verbundenen Anforderungen, die der Gesetzgeber an die Trinkwasserqualität und Trinkwasserversorgungsanlagen stellt, werden regelmäßig von den Wasserversorgungsunternehmen und vom Gesundheitsamt nach folgenden Punkten überprüft.
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Untersuchungen vor Ort: |
Optische Prüfung
Chemisch-physikalische Wasseruntersuchung
Hygienische Beurteilung
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Untersuchungen im Labor: |
Mikrobiologische Untersuchungen
Chemische Untersuchungen
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In der Regel wird Trinkwasser unbehandelt zur Verfügung gestellt. Im Einzelfall ist eine Aufbereitung erforderlich. Dies geschieht unter anderem mit Chlor. Die Dosierung ist jedoch so gering, daß der Verbraucher sie in der Regel nicht mehr wahrnimmt. Gechlort wird zum Beispiel auch nach Rohrbrüchen oder Reparaturarbeiten am Rohrleitungsnetz. Ebenso bei der routinemäßigen Rohrnetzpflege.
Formulare
- Hausinstallationen: Anzeige nach § 13 Abs. 2 Trinkwasserverordnung
- Betriebswasseranlagen: Anzeige nach § 13 Abs. 3 Trinkwasserverordnung