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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Ansprechpartner:
Monika Hofmann
Doris König
Wer auf öffentlicher Verkehrsfläche beispielsweise Straßenfeste, sportliche Veranstaltungen, Umzüge, Werbeveranstaltungen oder sonstige Aktionen durchführen möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Damit wird die Berechtigung erteilt, den öffentlichen Verkehrsraum ausnahmsweise anders als eigentlich vorgesehen nutzen zu dürfen.
Gleichzeitig legt die Straßenverkehrsbehörde über Auflagen fest, welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom Antragsteller zu ergreifen sind. Im Einzelnen werden, soweit erforderlich, Straßen bzw. Straßenabschnitte gesperrt und Verkehrsumleitungen eingerichtet. Auch die Festlegung von Parkplätzen für die Besucher einer solchen Veranstaltung gehört dazu.
Bei Großveranstaltungen werden außerdem Maßnahmen auf der Grundlage des allgemeinen Polizeirechts zur Gewährleistung eines reibungslosen Veranstaltungsablaufs und zur Abwehr von Gefahren für Besucher und Nachbarschaft festgelegt.
Gebühr
Schriftlicher Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn mit folgendem Inhalt:
Es genügt ein formloser Antrag per E-Mail, Fax oder Brief

Ansprechpartner:
Monika Hofmann
| Anschrift: | Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Ausländer, Verkehr, Bußgeld, Schillerstraße 30, 89077 Ulm |
| Telefon: | (07 31) 1 85-14 34 |
| PC-Fax: | (07 31) 1 85-22 14 34 |
| Telefax: | (07 31) 1 85-14 18 |
| E-Mail: | monika.hofmann@alb-donau-kreis.de |
Doris König
| Anschrift: | Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Ausländer, Verkehr, Bußgeld, Schillerstraße 30, 89077 Ulm |
| Telefon: | (07 31) 1 85-14 93 |
| PC-Fax: | (07 31) 1 85-22 14 93 |
| Telefax: | (07 31) 1 85-14 18 |
| E-Mail: | doris.koenig@alb-donau-kreis.de |
Wer auf öffentlicher Verkehrsfläche beispielsweise Straßenfeste, sportliche Veranstaltungen, Umzüge, Werbeveranstaltungen oder sonstige Aktionen durchführen möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Damit wird die Berechtigung erteilt, den öffentlichen Verkehrsraum ausnahmsweise anders als eigentlich vorgesehen nutzen zu dürfen.
Gleichzeitig legt die Straßenverkehrsbehörde über Auflagen fest, welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom Antragsteller zu ergreifen sind. Im Einzelnen werden, soweit erforderlich, Straßen bzw. Straßenabschnitte gesperrt und Verkehrsumleitungen eingerichtet. Auch die Festlegung von Parkplätzen für die Besucher einer solchen Veranstaltung gehört dazu.
Bei Großveranstaltungen werden außerdem Maßnahmen auf der Grundlage des allgemeinen Polizeirechts zur Gewährleistung eines reibungslosen Veranstaltungsablaufs und zur Abwehr von Gefahren für Besucher und Nachbarschaft festgelegt.
Gebühr
- je nach Aufwand für die Verwaltungsbehörde 10,20 bis 767,00 Euro (Gebührenrahmen nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr)
Schriftlicher Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn mit folgendem Inhalt:
- Bezeichnung der Veranstaltung
- Beginn und Ende der Veranstaltung
- Angaben über die Dauer der Vor- und Nachbereitung von Aufbauten etc.
- genaue Ortsbezeichnung, ggf. mit Lageplan
- Umfang der benötigten Stellflächen/Streckenplan bei Umzügen
- Verantwortlicher Ansprechpartner mit Anschrift und Telefonnummer
- Angabe zur Anzahl der Sicherungskräfte bei Umzügen
Es genügt ein formloser Antrag per E-Mail, Fax oder Brief