Gewerbe- und Gaststättenrecht

Für bestimmte Arten von gewerblichen Betätigungen müssen vor Beginn Erlaubnisse beantragt werden. Die häufigsten sind:

  • Betätigung als Makler, Bauträger oder Baubetreuer
    Für Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34c GewO ist seit dem 1. März 2019 die Industrie- und Handelskammer Ulm, Olgastraße 95-101, 89073 Ulm, zuständig.
  • Reisegewerbe
    Wer beispielsweise von Haus zu Haus geht oder außerhalb eines festen Ladens Waren verkaufen oder sich als Schausteller betätigen möchte, muss dafür eine Reisegewerbekarte vorweisen können. Hier finden Sie den Antrag für eine Reisegewerbekarte.
  • Spielhallenbetrieb
    An die Räume und deren Ausstattung mit Spielgeräten werden besondere Anforderungen gestellt. Sie dienen primär dem Jugendschutz und sollen die übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs eindämmen. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

Neben einem Antrag sind ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Gewerbezentralregisterauszug und eine Steuerbescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes vorzulegen.

Sofern für einen gewerblich betriebenen Markteine Messe oder Ausstellung gewisse Privilegien (so genannte Marktprivilegien) gelten sollen, wird auf Antrag eine solche Veranstaltung förmlich festgesetzt. Der Antrag kann formlos gestellt werden und muss die erforderlichen Angaben, wie Zeit, Ort, Veranstalter, Warenangebot, etc. enthalten.

So genannte Marktprivilegien sind z. B.:

  • bei gewissen Betätigungen entfällt die Reisegewerbekartenpflicht,
  • hier dürfen Waren verkauft werden, die sonst im Reisegewerbe verboten sind,
  • abweichende Regelungen vom Ladenschlussrecht.

Sämtliche Erlaubnisse sind gebührenpflichtig. Die Gebühr für eine Reisegewerbekarte beträgt 250 Euro.

Am 1. Januar 2026 ist das neue Landesgaststättengesetz in Kraft getreten. Die Erlaubnispflicht (Konzession) wurde durch ein einfaches Anzeigeverfahren ersetzt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Um die Allgemeinheit und den Einzelnen vor unzuverlässigen Gewerbetreibenden zu schützen, werden Gewerbeuntersagungen ausgesprochen. Gegen die Schwarzarbeit wird zusammen mit anderen Dienststellen (wie z. B. Hauptzollamt, Polizei) vorgegangen.

Kontakt

Gewerbebehörde
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Telefon:  0731 185-1448
PC-Fax: 0731 185-221448
Telefax: 0731 185-1492
E-Mail: Gewerbebehoerde@alb-donau-kreis.de

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