Tierarzneimittel
Aufgaben
Die Veterinärbehörde in der Kreisverwaltung ist für die Überwachung des Einsatzes von Tierarzneimitteln (bei lebensmittelliefernden Tieren) in den landwirtschaftlichen Betrieben zuständig. Dabei werden u. a. der Bestand, die Bezugsquellen und die Dokumentation des Einsatzes der Tierarzneimittel überprüft. Bei Ungereimtheiten, wenn beispielsweise der Verdacht auf Nichteinhalten der Wartezeit (Zeitraum zwischen Anwendung eines Stoffs und der frühesten Gewinnung von Lebensmitteln zum menschlichen Verzehr) besteht, können Proben am lebenden Tier zur Untersuchung auf Rückstände entnommen oder anstehende Schlachtungen untersagt werden.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass Lebensmittel tierischer Herkunft mit bedenklichen Rückständen nicht in Verkehr gebracht werden.
Antibiotika-Datenbank – Informationen zur Arzneimittelgesetz – (AMG) Novelle
- Informationen zur 16. AMG Novelle (29,2 KB)
- Erfassungsbogen zur Tierhaltung (32 KB)
- Formblatt Anzeige eines Dritten (146 KB)
- Formblatt Schriftliche Versicherung gegenüber der Behörde (143,9 KB)
- Häufig gestellte Fragen zur 16. AMG Novelle (257,3 KB)
- Weitere Informationen zur Umsetzung der 16. AMG Novelle (558,5 KB)
- Testsystem zur Dateneingabe