Erster Fall von Geflügelpest im Alb-Donau-Kreis bestätigt

Stallpflicht gilt bereits seit dem 25. April 2023

Hier ist ein Foto von mehreren Hühner auf einer Wiese zu sehen.

Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) heute bestätigte, war eine Lachmöwe, die mit schweren Krankheitssymptomen bei Dietenheim gefunden wurde und kurze Zeit später verendete, mit dem Geflügelpestvirus H5N1 infiziert. Aufgrund der räumlichen Nähe scheint ein Zusammenhang mit dem aktuellen Geflügelpestgeschehen im Landkreis Neu-Ulm wahrscheinlich. In der vergangenen Woche wurde bei Gerlenhofen und Ludwigsfeld ein Ausbruch der hochansteckenden Tierseuche festgestellt. Zwischenzeitlich sind dort über 1.500 tote Wildvögel gefunden worden. Größtenteils handelt es sich um Lachmöwen, die lange Flugstrecken zurücklegen und so das Virus weitertragen können.

„Unsere Befürchtung, dass sich die Geflügelpest schnell weiter ausbreitet, hat sich leider bewahrheitet. Insofern war es richtig, über eine Allgemeinverfügung vorsorglich eine kreisweite Aufstallung anzuordnen. Ich appelliere an die Geflügelhaltungen, die Stallpflicht und die Biosicherheitsmaßnahmen gewissenhaft und konsequent einzuhalten. Auch Spaziergängerinnen und Spaziergänger sollten sich der Risiken bewusst sein und sich vor allem entlang von Gewässern entsprechend vorsichtig verhalten. Menschen können das Virus genauso wie andere Tiere auch indirekt weiterverbreiten. Hunde sollten deshalb an die Leine und auffällige oder tote Wildvögel auf gar keinen Fall angefasst, sondern bei der zuständigen Veterinärbehörde oder Gemeinde gemeldet werden. Ein Eintrag der hochansteckenden Viren in einen Geflügelbestand hat fatale Folgen, deshalb sollten jede und jeder sein Möglichstes tun, um eine Verschleppung der Vogelgrippe zu vermeiden“, sagte der Leiter des Veterinäramtes im Alb-Donau-Kreis Dr. Joachim Butscher.
 
Die aktuelle Stallpflicht gilt vorerst bis zum 21. Mai 2023. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Startseite des Webauftritts www.alb-donau-kreis.de abrufbar. Der Fachdienst Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten beobachtet das Geschehen genau und steht in einem engen Austausch mit den Veterinärämtern in Ulm und Neu-Ulm, um die Situation laufend zu bewerten und die Maßnahmen gegebenenfalls anzupassen.