Bürgermeister Koptisch wird krankheitsbedingt in den Ruhestand versetzt

Hier ist ein Foto vom Landratsamt Gebäude A zu sehen.

Der Bürgermeister der Gemeinde Altheim/Alb, Herr Andreas Koptisch, kann seit Beginn dieses Jahres krankheitsbedingt seinen Dienst als Bürgermeister der Gemeinde nicht mehr ausüben.

In Absprache mit Bürgermeister Koptisch hat das Landratsamt Alb-Donau-Kreis daher vor geraumer Zeit eine amtsärztliche Untersuchung veranlasst. Das Ergebnis liegt mittlerweile vor. Daraus ist eine beamtenrechtliche Dienstunfähigkeit im derzeit ausgeübten Amt aus gesundheitlichen Gründen abzuleiten.
 
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat deshalb in Abstimmung mit Bürgermeister Koptisch ein Verfahren zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand gemäß den entsprechenden beamtenrechtlichen Vorschriften (Beamtenstatusgesetz und Landesbeamtengesetz) eingeleitet. Die Versetzung in den Ruhestand soll zum 1. Juli 2023 erfolgen.
 
Da kommunale Wahlbeamte keinen Dienstvorgesetzten haben, nimmt die Rechtsaufsichtsbehörde, im vorliegenden Fall das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, nach § 92 Landesbeamtengesetz die entsprechenden Aufgaben wahr.
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Altheim/Alb wird sich demnächst mit den Modalitäten zur Wahl eines neuen Bürgermeisters oder einer neuen Bürgermeisterin befassen.