Impfen
Die Corona-Schutzimpfungen können Sie bei niedergelassenen Arztpraxen, bei Impfaktionen von Mobilen Impfteams oder an festen Impfstützpunkten durchführen lassen. Dies gilt sowohl für Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungsimpfungen.
Impfstützpunkte und Impfaktionen
Das Sozialministerium hat die Land- und Stadtkreise des Landes Baden-Württemberg am 18. November 2021 gebeten, die aktuell stark belastete niedergelassene Ärzteschaft in der Impfkampagne durch die Bereitstellung weiterer mobiler Impfteams sowie eventuell auch durch die Einrichtung regionaler Impfstützpunkte zu unterstützen. Die Koordination in der Region übernimmt der DRK Rettungsdienst Heidenheim-Ulm in Absprache mit dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm.
Weitere Informationen zu den Standorten der Impfstützpunkte und der Impfaktionen finden Sie auf der Seite des Impfzentrums Ulm.
Um an einem Impfstützpunkt oder durch ein mobiles Impfteam geimpft zu werden, müssen Impfwillige ab dem 29. November 2021 im Vorfeld einen Termin buchen. Vor Ort ist die Vorlage der Terminbestätigung entweder ausgedruckt oder digital erforderlich. Es wird gebeten, dass die notwendige Impfdokumentation bereits im Vorfeld ausgefüllt wird – ein entsprechender Link befindet sich auf der Terminbestätigung.
Das dafür notwendige Terminportal ist seit dem 26. November 2021 online unter www.ulm-impfzentrum.de zu finden. Termine werden jeweils für die nächsten sieben Tage je Standort buchbar sein. Jeden Tag werden ein weiterer Tag und somit zusätzliche Termine frei geschalten. Eine telefonische Terminvereinbarung oder Terminverlegungen sind nicht möglich.
Corona-Schwerpunktpraxen / Folgeimpfungen mit Moderna
Auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte führen Corona-Schutzimpfungen durch. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an Ihre Hausarztpraxis.
Wenn Sie keine Hausarztpraxis haben, können Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg über diese Karte den Standort der nächstgelegenen Corona-Schwerpunktpraxis finden, um einen Impftermin (Erst-, Zweit- oder Boosterimpfung) zu vereinbaren. Es ist wichtig, dass der Mindestabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung eingehalten wird und auch, dass Sie rechtzeitig den Termin vor der fälligen Impfung mit der Arztpraxis vereinbaren. Nur so kann die Arztpraxis die entsprechenden Impfstoffmengen bestellen.
Wenn Sie nach der Schließung des Impfzentrums Ulm/Alb-Donau eine Folgeimpfung mit dem Impfstoff von Moderna benötigen, können Sie sich an spezielle Arztpraxen wenden. Diese finden Sie hier.