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SozialhilfeMit Einführung des Sozialgesetzbuchs SGB II (Arbeitslosengeld II; das so genannte "Hartz IV") sind viele Leistungen des früheren Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) nun in die Verantwortung der Arbeitsagenturen übergegangen. Diese neue Zuständigkeit betrifft alle erwerbsfähigen Personen zwischen 15 und 65 Jahren. Gleichzeitig ist das BSHG durch das SGB XII ersetzt worden. Personen, welche nicht zur oben genannten Gruppe zählen, können nun nach diesem Gesetz Hilfen beantragen. Dieses sind finanzielle Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts, bei Pflegebedürftigkeit, bei Krankheit und in anderen Notlagen. Die Hilfen können von Personen aus dem Alb-Donau-Kreis ohne ausreichendes Einkommen und Vermögen bzw. ohne Versicherungsschutz in Anspruch genommen werden
Bitte wenden Sie sich an:
Ganimete Begu (Frau Begu vermittelt Sie an den zuständigen Sachbearbeiter) Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm Zimmer 1.25 Telefon 0731 185 4396 Telefax 0731 185 22-4396 ganimete.begu@alb-donau-kreis.de Marianne Ehrhart-Mukrowski (Frau Ehrhart-Mukrowski vermittelt Sie an den zuständigen Sachbearbeiter) Sternplatz 5; 89584 Ehingen Zimmer 5 Telefon 07391 779 2455 Telefax 07391 779 2466 marianne.ehrhart-mukrowski@alb-donau-kreis.de << zum Seitenanfang |