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Start > Dienstleistungen A-Z > Finanzielle soziale Hilfen > Lastenausgleich (Ausgleichsamt) Lastenausgleich (Ausgleichsamt)Anträge nach dem Lastenausgleichsgesetz sind nicht mehr möglich. Kriegsschadenrente wird noch an Personen gewährt, die ihre Altersversorgung durch Vertreibung, Flucht oder Aussiedlung im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg verloren haben. Wer Vermögen in der ehemaligen DDR oder in Vertreibungsgebieten zurück erhält, für das früher einmal vom Ausgleichsamt eine Entschädigung gezahlt wurde (Lastenausgleich), muss diese Entschädigung zurückzahlen. Da sich der Lastenausgleich in der Schlussphase befindet, wurden die Ausgleichsämter aufgelöst. Die Restaufgaben werden vom Bundesausgleichsamt in Bad Homburg v. d. Höhe erledigt. Bundesausgleichsamt Saalburgstraße 157 61350 Bad Homburg v. d Höhe Telefon: (030) 187030-0 Telefax: (030) 187030-3450 Weitere Informationen und Antragsformulare: http://www.badv.bund.de/DE/BAA/baa.html Für den Alb-Donau-Kreis und die Stadt Ulm wurden die Schlussarbeiten vom Schwarzwald-Baar-Kreis erledigt. Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Sozialamt (Ausgleichsamt) Am Hoptbühl 2; 78048 Villingen-Schwenningen Helwin Ziegler Telefon (07721) 913-7258 Telefax (07721) 913-8925 ausgleichsamt@Lrasbk.de Erreichbar von 8:00 bis 11:30 Uhr << zum Seitenanfang |