Wasserentnahme im Alb-Donau-Kreis bleibt weiter eingeschränkt

Die Wasserentnahme aus der Lone im Alb-Donau-Kreis bleibt weiterhin beschränkt. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat die bestehende Allgemeinverfügung bis einschließlich 7. Oktober 2025 verlängert. Trotz vereinzelter Regenfälle führt die Lone nach wie vor deutlich zu wenig Wasser. Hydrologische Messwerte wie Wasserstände und Abflussmengen liegen weiterhin unter den üblichen Niedrigwassergrenzen.

Gründe für die Verlängerung
Zwar brachten Juli und August vergleichsweise hohe Niederschlagsmengen, doch die Defizite aus Winter, Frühjahr und frühem Sommer wirken nach. Über Monate hinweg haben sich die Karstquellen geleert, einige konnten sich bisher nicht wieder ausreichend füllen. Da Karstquellen nur träge auf Niederschläge reagieren, steigt ihre Schüttung erst, wenn die unterirdischen Speicher aufgefüllt sind. In der Lone führt dies zusammen mit hohen Versickerungsraten weiterhin zu sehr niedrigen Abflüssen.

Aktuelle Wetterprognosen gehen zudem davon aus, dass in den kommenden drei Wochen keine nennenswerten Niederschläge zu erwarten sind.

Niederschlagsbilanz 2025
Im August fielen in Baden-Württemberg durchschnittlich rund 85 Millimeter Regen – etwas weniger als das langjährige Mittel von 94 Millimetern. Die Verteilung war dabei sehr ungleich: Während der Schwarzwald überdurchschnittlich viel Regen erhielt, blieben die nordöstlichen Landesteile – und damit auch die Lone-Region – benachteiligt.
Insgesamt liegt das Niederschlagsaufkommen im Jahr 2025 bislang nur bei 81 Prozent des mittleren Jahreswertes. Das Niederschlagsdefizit setzt sich also fort.

Auswirkungen auf die Wasserentnahme
Die Allgemeinverfügung untersagt weiterhin die Entnahme von Wasser mit technischen Geräten wie Pumpen. Zulässig bleibt lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen. Die Einschränkungen gelten auch für wasserrechtlich genehmigte Entnahmen, sofern entsprechende Nebenbestimmungen dies vorsehen.

Schutz der Gewässer im Vordergrund
Mit der Maßnahme soll die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer erhalten bleiben. Niedrige Wasserstände führen zu schnellerer Erwärmung und geringerem Sauerstoffgehalt – mit gravierenden Folgen für Fische, Kleinlebewesen und Pflanzen. Zusätzliche Wasserentnahmen könnten das ökologische Gleichgewicht weiter verschlechtern. Zudem steigt bei geringen Abflüssen der Anteil von unbehandeltem Abwasser im Verhältnis zum verbleibenden Wasservolumen.

Möglichkeit von Ausnahmen
In begründeten Einzelfällen können bei der unteren Wasserbehörde Ausnahmen beantragt werden. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses am Schutz der Gewässer werden solche Ausnahmegenehmigungen jedoch nur sehr restriktiv erteilt.