Baulandumlegung

Baulandumlegung

Durch eine Baulandumlegung werden zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten bebaute und unbebaute Grundstücke in der Weise neu geordnet, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

Eine Umlegung kann durchgeführt werden:

  • im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB
  • innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Sinne des § 34 BauGB, wenn sich aus der Eigenart der näheren Umgebung oder einem einfachen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB hinreichende Kriterien für die Neuordnung der Grundstücke ergeben.

Wir beraten Sie gerne, welches der Verfahren

  • amtliche Umlegung
  • vereinbarte Umlegung
  • vereinfachte Umlegung

für Sie im Einzelfall am besten geeignet ist und führen dieses für Sie durch.

Zum Leistungsumfang gehören:

  • Herstellung der Bestandsunterlagen
  • Bestimmung der Umfangsgrenze
  • Berechnung und Flächenermittlung der neuen Grundstücke
  • Zuteilungsentwürfe
  • Erörterung und Verhandlung mit den Beteiligten
  • Aufstellung des Umlegungsplanes
  • Markierung der Straßenbruchpunkte für den Ausbau
  • Erstmaliges Vorzeigen der neuen Bauplätze
  • Auf Antrag Abmarkung aller Grundstücksgrenzen im Umlegungsgebiet.

Wir beraten Sie als Sachverständiger oder als Mitglied im Umlegungsausschuss. Gerne sind wir auch bereit, die Aufgaben der Umlegungsstelle zu übernehmen. 

Die Gebühren richten sich nach dem aktuell gültigen Gebührenverzeichnis. 

Ansprechpartnerin

Ina Werwein
Telefon: 0731/185-1869
E-Mail: ina.werwein@alb-donau-kreis.de