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AusländerrechtDie Ausländerbehörde des Alb-Donau-Kreises (Schillerstraße 30, Ulm) des Fachdienst Ordnung und Verkehr des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis ist für alle ausländischen Staatsangehörigen, die sich im Kreisgebiet aufhalten (ausgenommen der Stadt Ehingen, die Gemeinden Öpfingen, Griesingen, Oberdischingen und der Außenstelle Ehingen) zuständig. Für die ausländischen Staatsangehörigen des Altkreises Ehingen ist die Außenstelle Ehingen des Landratsamtes in Ehingen in der Hauptstraße 41 zuständig. Ausländische Staatsangehörige aus dem Gebiet der Stadt Ulm wenden sich bitte an die Stadtverwaltung Ulm, Sachgebiet Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen, Telefon (0731) 161-3334, E-Mail bd3@ulm.de Anträge/Erklärungen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Erklärung zur ehelichen Gemeinschaft / Lebenspartnerschaft In der Regel benötigen wir für die Erteilung eines Aufenthaltstitels die folgenden Unterlagen: Aufenthaltstitel für Erwachsene und Kinder:
Genaue Auskunft hierzu erteilen wir Ihnen gerne. Sollten danach noch weitere Unterlagen erforderlich sein, setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Diese Information ist rechtlich unverbindlich. Sollten Sie Fragen zum Ausländerrecht haben, können Sie gerne unter den bekannten Telefonnummern nachfragen. << zum Seitenanfang |