Tierseuchen

Aufgaben

Die Bekämpfung von Tierseuchen gehört seit jeher zu den wichtigsten Aufgaben der Veterinärämter und hat auch in der heutigen Zeit einen sehr hohen Stellenwert.

Tierseuchen bedrohen nicht nur die Gesundheit und das Leben der Tiere, sondern oft auch die wirtschaftliche Existenz der Tierhalter. Tierseuchen wie Maul- und Klauenseuche führen in der Regel zu regionalen oder landesweiten Handelsrestriktionen mit teilweise katastrophalen Auswirkungen auf Handel, Wirtschaft und Tourismus.

Es gibt auch Tierkrankheiten, die auf den Mensch übertragen werden können (beispielsweise Salmonellen, Tuberkulose oder Tollwut), so genannte Zoonosen. Daher sind einige Tierseuchen anzeigepflichtig und werden staatlich bekämpft. Andere, vor allem wirtschaftlich bedeutende Erkrankungen der Tiere sind meldepflichtig.

Um die Verschleppung von Tierseuchen zu verhindern dürfen beispielsweise Viehtransporte ins Ausland nur mit Gesundheitsbescheinigungen durchgeführt werden, die von den Amtstierärzten des Landratsamtes ausgestellt werden. Außerdem werden Viehmärkte und -ausstellungen amtstierärztlich überwacht. Auch die Überwachung der Entsorgung von Tierkadavern und die Zulassung von Biogasanlagen gehören zu den Aufgaben der Amtstierärzte des Landratsamts.

Viele Länder haben spezielle Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und andere Tierarten, vor allem um sich vor der Tollwut zu schützen. Seit 2004 gilt der neue EU-Heimtierpass für die Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen, der bei jedem praktizierenden Tierarzt bezogen werden kann. Einen aktuellen Überblick erhalten Sie auf der Homepage des ADAC (www.adac.de). Die Einreisebedingungen für Großbritannien können Sie auf der Homepage der Britischen Botschaft nachlesen (www.britischebotschaft.de).

Informationen zu einzelnen Tierseuchen

Formulare/Merkblätter

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