Ihr Feedback zum Nahverkehr im Alb-Donau-Kreis

Ihre Meinung zählt – gemeinsam für eine zukunftsweisende Mobilität!

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
 
das Landratsamt Alb-Donau-Kreis wird in den kommenden Monaten den bisherigen Nahverkehrsplan des Alb-Donau-Kreises aus dem Jahr 2015 fortschreiben. Der Nahverkehrsplan bildet die Basis für die weitere Ausgestaltung des ÖPNV-Angebotes im Landkreis. In diesem werden somit die Weichen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) der nächsten Jahre gestellt.

Wir möchten die Ziele für unseren ÖPNV festlegen und neu definieren.
 
Mit dieser Befragung möchten wir Sie bitten, uns Ihre bisherige Zufriedenheit mit dem ÖPNV mitzuteilen und uns Ihre Wünsche für die Zukunft zu nennen. Wir wollen herausfinden, ob Sie Interesse an Bikesharing, Carsharing und Leihscootern haben, zusätzlich zum bestehenden Busangebot und flexiblen Bedienformen wie Rufbus und On-Demand-Verkehr.

Nur gemeinsam können wir die Verkehrswende und die Einhaltung der Klimaschutzziele schaffen! Bitte helfen Sie uns mit Ihren ehrlichen Antworten herauszufinden, wie wir unser Angebot besser auf Ihre Bedürfnisse abstimmen können.
 
Unsere kompakte Abfrage dauert etwa 5 Minuten. Danach können Sie die Befragung beenden oder uns bei der anschließenden detaillierten Abfrage (weitere 10 Minuten) ausführlicher helfen. Der Befragungszeitraum ist vom 19. März bis 21. April 2024. Den Link zum Online-Umfrageformular finden Sie ab dem 19. März auf dieser Seite.

Wir können den Nahverkehr umso attraktiver gestalten, je mehr Informationen wir von Ihnen erhalten. Vielen Dank für Ihre Teilnahme und Ihr Engagement für die Gestaltung unserer gemeinsamen Mobilitätszukunft!
 
Ihre Angaben werden anonym verarbeitet und lassen keine Rückschlüsse auf Ihre Person zu. Die erfassten Daten dienen ausschließlich der Erstellung unseres Nahverkehrsplans, werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Abschluss der Erstellung des Nahverkehrsplanes gelöscht.

FAQ - Nahverkehrsplan

Was ist ein Nahverkehrsplan?

Der Nahverkehrsplan des Alb-Donau-Kreises ist ein strategisches Dokument, das die Entwicklung und Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Landkreis festlegt. Der ÖPNV umfasst Verkehrsmittel wie Busse und Bahnen, die von jedem genutzt werden können. Im Alb-Donau-Kreis beinhaltet der Nahverkehrsplan die Planung des zukünftigen Busverkehrs im Landkreis. Für den Zugverkehr ist das Land Baden-Württemberg zuständig. Ziel ist es, ein effizientes, zugängliches und benutzerfreundliches Verkehrsnetz zu schaffen, das allen Einwohnern und Besuchern zur Verfügung steht.

Was wird im Nahverkehrsplan festgelegt?

Im Nahverkehrsplan des Alb-Donau-Kreises werden wesentliche Aspekte des ÖPNV definiert, darunter:

  1. Taktung und Fahrplan: Hierbei geht es um die Festlegung von Fahrzeiten und die Häufigkeit, mit der Verkehrsmittel verkehren.
  2. Umstiegspunkte und Verknüpfungspunkte: Bestimmung zentraler Knotenpunkte, die eine Vernetzung mit anderen Verkehrsmitteln ermöglichen.
  3. Fahrzeugart und Ausstattung: Auswahl und Ausstattung der eingesetzten Fahrzeuge, um Komfort und Effizienz zu gewährleisten.
  4. Barrierefreiheit: Gewährleistung des barrierefreien Zugangs zu Verkehrsmitteln und Haltestellen für alle Nutzerinnen und Nutzer.

Der Plan wird üblicherweise alle fünf Jahre erstellt oder aktualisiert, um Anpassungen an neue Bedürfnisse und Entwicklungen zu ermöglichen, wobei bei Bedarf auch fortlaufend Änderungen möglich sind.

Warum erstellt der Alb-Donau-Kreis einen Nahverkehrsplan?

Die Erstellung eines Nahverkehrsplans ist verpflichtend und dient der Schaffung von Verlässlichkeit für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Gäste des Alb-Donau-Kreises. Das Ziel ist es, ein wirtschaftliches und umweltfreundliches Mobilitätsangebot bereitzustellen, das für alle zugänglich ist.

Wie entsteht ein Nahverkehrsplan?

Die Entwicklung des Nahverkehrsplans ist ein umfassender Prozess, der von der Kreisverwaltung initiiert und durchgeführt wird. Unterstützt wird diese hierbei durch Experten, welche sich in Arbeitsgruppen einbringen. Der Kreistag trifft die endgültige Entscheidung über die Annahme des Plans. Die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den Prozess ist Politik und Verwaltung wichtig, um sicherzustellen, dass der Plan gut zu den Menschen im Landkreis passt.

Wie kann ich mich an der Gestaltung des Nahverkehrsplans beteiligen?

Die Bürgerbefragung ist ein Baustein der zu der Erstellung des Nahverkehrsplans beiträgt. Interessierte können an der Befragung, welche Online bereitgestellt wird, beteiligen. Die Beiträge werden sorgfältig ausgewertet, auch wenn nicht garantiert werden kann, dass jede einzelne Anregung direkt in die finale Entscheidungsfindung einfließt. Jeder Beitrag zählt jedoch zur Verbesserung des gemeinsamen Mobilitätsangebots.

Wie werden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung im Nahverkehrsplan berücksichtigt?

Der Nahverkehrsplan legt großen Wert auf die Barrierefreiheit, um sicherzustellen, dass der ÖPNV für alle Nutzergruppen zugänglich ist. Dazu gehören Maßnahmen wie der barrierefreie Ausbau von Haltestellen, die Ausstattung mit akustischen und visuellen Informationssystemen für seh- oder hörbehinderte Menschen und die Beschaffung von Niederflurbussen.

Was geschieht, wenn sich die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung ändern?

Der Nahverkehrsplan ist so gestaltet, dass er flexibel auf Veränderungen in den Mobilitätsbedürfnissen der Bevölkerung reagieren kann.