Kinder und Jugendliche in Not

Jedes Kind, jeder Jugendliche, dessen Entwicklung durch Eltern oder Dritte erheblich beeinträchtigt ist oder zu werden droht, hat Anspruch auf Schutz durch das Jugendamt (Garantenstellung). Der soziale Dienst stellt diesen Schutz in individuell geeigneter Weise sicher.

Ansprechpartner

Die Adressen der Bereitschaftsdienste außerhalb der Dienstzeiten sind den Polizeidienststellen bekannt.