Großraum- und Schwertransporte

Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Ansprechpartner

  • Doris Hammer
    Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Verkehr und Mobilität,
    Schillerstraße 30, 89077 Ulm
    Telefon: (07 31) 1 85-11 41
    PC-Fax: (07 31) 1 85-22 11 41
    Telefax: (07 31) 1 85-14 18
    E-Mail:schwertransporte@alb-donau-kreis.de
  • Monika Hofmann
    Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Verkehr und Mobilität,
    Schillerstraße 30, 89077 Ulm
    Telefon: (07 31) 1 85-14 31
    PC-Fax: (07 31) 1 85-22 14 31
    Telefax: (07 31) 1 85-14 18
    E-Mail: schwertransporte@alb-donau-kreis.de

Ein Aufgabengebiet der Straßenverkehrsbehörde ist die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Sie erteilt unter anderem Erlaubnisse zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten.


Was ist ein Großraum- oder Schwertransport?

Transport mit einem Fahrzeug oder Fahrzeugkombination, wenn das Fahrzeug selbst die zulässigen Abmessungen überschreitet oder das Sichtfeld des Fahrzeugführers eingeschränkt ist und/oder die Ladung die zulässigen Längen-, Breiten- oder Höhenmaße überschreitet (sog. Ladungsgenehmigung)


Antrag

Für Großraum- und Schwertransporte wird eine Erlaubnis der Unteren Straßenverkehrsbehörde benötigt.

Der Antrag sollte mindestens 14 Tage vor Transportbeginn bei der Straßenverkehrsbehörde eingereicht werden, in deren Bereich sich der Firmensitz oder die Zweigniederlassung befinden oder bei der Straßenverkehrsbehörde, in deren Bereich die genehmigungspflichtige Fahrt beginnt.

Die Erlaubnis kann direkt online über die Anwendung VEMAGS (www.vemags.de) gemäß den "Richtlinien zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 2013)" beantragt werden.

Verfahren

Die Erlaubnisbehörde (Untere Straßenverkehrsbehörde) holt zunächst die notwendigen Zustimmungen ein; von

  • den Straßenbaubehörden, Gemeinden und Polizei des eigenen Bundeslandes
  • der Erstbetroffenen höheren Straßenverkehrsbehörde (bei Transporten durch oder in andere Bundesländer)

und kann erst danach Genehmigungsbescheid erteilen. Schon deshalb empfiehlt es sich Anträge rechtzeitig zu stellen. 

Ansprechpartner

Wer macht was?

Informationspflicht gemäß Datenschutzgrundverordnung

Informationen zum Datenschutz in der Straßenverkehrsbehörde (PDF | 101,9 KB)

Formulare und Anträge

Formulare und Anträge zu verkehrsrechtlichen Genehmigungen finden Sie hier