Begleitetes Fahren ab 17? Na klar!

- Informationen der Führerscheinstelle im Landratsamt -

Auch in Baden-Württemberg kann nun der Autoführerschein mit 17 Jahren erworben werden. Der Fahranfänger darf dann, bis er 18 Jahre alt wird, in Begleitung eines mindestens 30 Jahre alten Führerscheininhabers mit einem Auto am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. 

Erste Studien haben gezeigt, dass Fahranfänger, die den Führerschein bereits mit 17 erworben haben weniger Unfälle verursachten und Verkehrsverstöße begingen, als solche, die erst mit 18 Jahren den Führerschein erhalten haben. 

Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis rät deshalb Jugendlichen und Eltern, dieses Angebot zu nutzen. Das begleitete Fahren ab 17 erhöht die Sicherheit sowohl für den Fahranfänger, als auch für dessen Eltern. 

Was bringt das begleitende Fahren ab 17 für Fahranfänger? 

Der Führerscheinneuling muss sich nicht nur auf den Verkehr konzentrieren, sondern auch mit der Technik im Auto auseinandersetzen. Die Begleitperson kann den Fahranfänger hier entlasten, indem sie ihm mit Ratschlägen zur Seite steht und ihn auch auf kommende Gefahrenstellen hinweist. 

Untersuchungen aus Niedersachsen belegen, dass Fahranfänger, die am Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" teilgenommen haben, 28,5 Prozent weniger Unfälle verursachen und auch 22,7 Prozent weniger Verkehrsverstöße begehen. 

Was bringt das begleitende Fahren den Eltern? 

Weniger schlaflose Nächte, wenn die Kinder dann mit 18 Jahren alleine auf den Straßen unterwegs sind. 

Müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein, um den Führerschein ab 17 zu erwerben? 

Nein, es gelten die gleichen Bedingungen wie beim Führerscheinerwerb mit 18 Jahren. Auch die Ausbildung in der Fahrschule ist genau gleich. Es müssen auch nicht mehr Fahrstunden genommen werden. 

Müssen meine Eltern Ihr Einverständnis zum Führerschein ab 17 erklären? 

Ja, es müssen grundsätzlich beide Elternteile, sofern sie sorgeberechtigt sind, ihr Einverständnis erklären, indem sie den Führerscheinantrag auf der letzten Seite unterzeichnen. Wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, ist dies in geeigneter Form nachzuweisen, z.B. durch Vorlage der Entscheidung des Familiengerichts, durch Vorlage einer Negativbescheinigung des Jugendamtes oder durch Abgabe einer Erklärung über das Vorliegen des alleinigen Sorgerechts durch den sorgeberechtigten Elternteil. 

Wie alt muss man sein, um den Führerschein ab 17 beantragen zu können? 

Der Führerschein ab 17 kann mit 16 ½ Jahren beantragt und die theoretische Prüfung mit 16 ¾ Jahren absolviert werden. Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des 17. Lebensjahres abgenommen werden. 

Kann ich zusätzlich die Klasse A oder C1/C1E auf dem Antrag "Führerschein ab 17" beantragen oder muss ich für jede Klasse einen Antrag separat einreichen? 

Die Klasse A oder C1 bzw. C1E kann dann gemeinsam mit dem "Führerschein ab 17" beantragt werden, wenn der Antragsteller mindestens 17 ½ Jahre alt ist. Bei der Erweiterung auf die Klasse A müssen aber der Nachweis über den Besuch der Sofortmaßnahmen am Unfallort, der Sehtest (sofern dieser bei der neuerlichen Antragstellung noch keine 2 Jahre alt ist) und das Lichtbild nicht erneut vorgelegt werden. Bei der Erweiterung auf die Klasse C1/C1E müssen zusätzlich der Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses, ein allgemeinärztliches Gutachten und ein augenärztliches Gutachten vorgelegt werden, sofern diese nicht bereits beim Antrag auf die Erteilung eines Führerscheins ab 17 eingereicht wurden. Siehe Seite 2 unseres Antragsformulars (PDF | 443,6 KB)

Kostet der Führerschein mit 17 Jahren mehr, als der Führerschein mit 18 Jahren? 

Es entstehen bei der Fahrschule selbst für die Ausbildung und Prüfung keine zusätzlichen Kosten. Die Fahrerlaubnisgebühren, also die Gebühren für die Bearbeitung und Zulassung zur Prüfung betragen bei 18-jährigen Führerscheinbewerbern 43,40 Euro. 17-jährige Bewerber müssen zusätzlich 7,70 Euro sowie 13,30 Euro je einzutragender Begleitperson bezahlen. Wenn sich also beide Eltern als Begleitpersonen in den Führerschein eintragen lassen, kostet der gesamte Führerschein 36,10 Euro mehr. 

Lohnt sich der Führerschein ab 17 noch, wenn der Bewerber bereits 17 Jahre alt ist? 

Der Führerschein ab 17 lohnt sich für nahezu alle Fahranfänger, die vor Erreichen des 18. Lebensjahres ihre Prüfungen bestehen. Selbst ein Monat unter Begleitung ist besser als nichts. 

Wenn bereits ein Antrag bei der Führerscheinstelle gestellt wurde: Einfach das Formular auf Seite 4 unseres Antragsformulars (PDF | 443,6 KB) ausfüllen, die Eltern und die Begleitperson(en) unterschreiben lassen und den Antrag beim Landratsamt abgeben. Kopien des Führerscheins und des Personalausweises der Begleitpersonen nicht vergessen! Die Führerscheinstelle wird dann den Antrag umstellen und die Unterlagen entsprechend ändern. Kosten: siehe oben zzgl. 8,70 Euro. 

Wie funktioniert das mit der Begleitperson? 

Beim Beantragen des Führerscheins ab 17 benennt der Führerscheinbewerber mindestens eine Begleitperson (nach oben gibt es keine Begrenzung). Im Führerscheinantrag ist dafür die Seite 4 vorgesehen. Die Führerscheinbewerber fügen ihrem Antrag eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises der Begleitperson(en) bei, wobei sich diese per Unterschrift bereit erklären müssen, als Begleitperson zu fungieren. 

Die Führerscheinstelle prüft dann im Rahmen der Antragsbearbeitung, ob die benannten Personen die Voraussetzungen erfüllen und trägt sie dann in den Führerschein ein. 

Für was ist die Begleitperson genau da? 

Die Begleitperson soll dem Fahranfänger Tipps beim Fahren geben und ihn bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres aufmerksam "begleiten". Auf keinen Fall darf sie aktiv in das Verkehrsgeschehen eingreifen, indem sie z.B. ins Lenkrad fasst. Die Begleitperson ist kein Fahrlehrer. 

Wer darf als Begleitperson benannt werden? 

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein. Auf sie dürfen nicht mehr als 3 Punkte in der "Verkehrssünderdatei" (Verkehrszentralregister) in Flensburg eingetragen sein und sie muss den Führerschein seit mindestens 5 Jahren besitzen. 

Im Übrigen entscheiden ganz alleine die Eltern, wer als Begleitperson den Fahranfänger unterstützt. Mit diesen Regelungen will man verhindern, dass nicht für diese Aufgabe geeignete Personen den Fahranfänger begleiten. Die Begleitperson muss keinen besonderen Kurs besuchen. Für sie entstehen außerhalb der Fahrerlaubnisgebühr keinerlei Kosten. 

Kann eine zusätzliche Begleitperson auch nach Erteilung des Führerscheins noch bestimmt werden? 

Ja, dies ist jederzeit möglich. Einfach auf dem Antragsformular die vierte Seite ausfüllen (PDF | 443,6 KB), Eltern und Begleitperson unterschreiben lassen und den Antrag beim Landratsamt abgeben. Kopien des Führerscheins und des Personalausweises der Begleitpersonen nicht vergessen! Die Führerscheinstelle prüft, ob die benannte Person in den Führerschein eingetragen werden kann und stellt dann einen neuen Führerschein aus. Kosten: 22 Euro. 

Ist die Begleitperson dafür verantwortlich, wenn der Fahranfänger einen Verkehrsverstoß begeht? 

Nein, der Fahrer oder die Fahrerin ist ganz alleine Fahrzeugführer. Er oder sie ist somit für das eigene Verhalten im Straßenverkehr verantwortlich und trägt alle Konsequenzen für das eigene Verkehrsverhalten. 

Wie sieht der Führerschein für Fahranfänger ab 17 aus? 

Der Führerschein ist eine so genannte Prüfungsbescheinigung im DIN A5 Format, auf der auch die Namen der Begleitpersonen eingetragen sind. Diese Prüfungsbescheinigung verliert ihre Gültigkeit, sobald der Fahranfänger 18 Jahre und 3 Monate alt wird. 

Ab wann darf der Fahranfänger ohne Begleitperson fahren? 

Sobald der Fahranfänger das 18. Lebensjahr erreicht, erhält er bei der Führerscheinstelle seinen richtigen Kartenführerschein. Innerhalb der ersten drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres behält die Prüfungsbescheinigung ihre Gültigkeit. Der Fahranfänger hat also genug Zeit, seinen Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle abzuholen. 

Muss für die Aushändigung des Kartenführerscheins nochmals ein Antrag gestellt werden? 

Nein, der Kartenführerschein liegt am 18. Geburtstag bei der Führerscheinstelle bereit. Beim Abholen wird nur die Prüfungsbescheinigung gegen den Kartenführerschein getauscht. Wenn der Fahranfänger selbst keine Zeit hat, den Führerschein abzuholen, kann dies eine bevollmächtigte Person unter Vorlage der Personalausweise (des Fahranfängers und der bevollmächtigten Person/en), einer formlosen Vollmacht und der Prüfungsbescheinigung erledigen. 

Was passiert, wenn sich Fahranfänger nicht an die Auflagen halten? 

Wenn Fahranfänger z.B. unbegleitet am Straßenverkehr oder mit Personen, die nicht im Führerschein eingetragen sind, teilnehmen, muss die Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle wieder entzogen werden. Das gleiche gilt, wenn die Begleitperson wegen Alkoholaufnahme selbst nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfte (ab 0,5 Promille). 

Im Übrigen gelten für Fahranfänger mit 17 die gleichen Regeln, wie für Fahranfänger mit 18 Jahren: Finger weg vom Alkohol! Bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres gilt seit 1. August 2007 die 0,00 Promille-Grenze! 

Haben Sie weitere Fragen? 

Das Team der Führerscheinstelle des Landratsamtes beantwortet Ihnen unter der Telefonnummer 0731/185-1446 gerne alle weiteren Fragen.