Förderung von Projekten in der Landwirtschaft

Techniken zur Reduzierung oder Optimierung des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln

Informationen zur De-minimis-Beihilfe 2024

Der Antrag kann ab dem 15.12.2023 gestellt werden. Die Förderung wird nach der zeitlichen Reihenfolge des Antragseingangs (Windhundprinzip) vergeben.
Ihr Antrag nimmt am Vergabeverfahren teil, sobald der erste Teilantrag vollständig vorliegt. Die „De-minimis-Erklärung“ kann nachgereicht werden.

Anträge

und

Gerne können Sie sich bei Fragen auch telefonisch an uns wenden (Telefon: 0731 185-1673, Frau Scholz).

Weiterbildung für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer

Förderung von Projekten in landwirtschaftlichen Betrieben – „Lernort Bauernhof“