Familienhebammen

Hebammen begleiten Frauen während der Schwangerschaft und Geburt sowie bei der Versorgung des Säuglings. In der Zeit der Schwangerschaft und des Wochenbetts hat jede Frau einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe. 

Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation. Sie sind Fachfrauen für Schwangere, Mütter und Familien mit einem besonderen Hilfebedarf. Sie kommen zu Hausbesuchen, unterstützen und stärken die Bindung zwischen Mutter und Kind, können bei Behördengängen begleiten und sind Ansprechpartnerinnen für jegliche Sorgen und Ängste. Die Begleitung durch eine Familienhebamme kann sinnvoll sein, wenn die Eltern jung oder alleinerziehend sind, sie aus einem anderen Kulturkreis kommen oder der Alltag mit Kind als besonders belastend empfunden wird. Das Angebot der Familienhebammen ist freiwillig und kostenlos. Es kann von der Schwangerschaft bis zum ersten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. 

Ansprechpartnerin:

Deborah Hitzler
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Zimmer 2H-10
Telefon: 0731 185-4328
Telefax: 0731 185-224328
deborah.hitzler@alb-donau-kreis.de